Die Krankenkassen

– ein wichtiger Akteur in der Telematikinfrastruktur

Die Telematikinfrastruktur (TI) bildet den Grundstein für ein digitales Gesundheitswesen. Geregelt im Sozialgesetzbuch V und hier vorrangig im § 306 dient sie – wichtig: getrennt vom Internet – dem schnellen und sicheren Datenaustausch zwischen allen Akteuren im Gesundheitswesen. Neben den offensichtlichen Teilnehmern zum Beispiel Ärzten, Zahnärzten, Apotheken und sonstigen Leistungserbringern zählen zu diesen auch die Krankenkassen. Sie spielen im Gesamtkonstrukt der TI eine wichtige Rolle und nehmen vielfältige Aufgaben wahr.

 

So stand zu Beginn der TI die Umsetzung des Versichertenstammdatenmanagement (VSDM). Durch eine geschützte direkte Online-Verbindung der Praxis mit dem jeweiligen  Versichertenstammdatendienst der Krankenkasse wird hier in Echtzeit geprüft, ob die auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) eines Patienten gespeicherten Versichertenstammdaten aktuell sind bzw. ob überhaupt ein gültiges Versicherungsverhältnis besteht. Ebenso können ungültige Karten direkt von den Krankenkassen gesperrt werden, sodass sie in den Praxen nicht mehr eingelesen werden können. Die Krankenkassen nehmen hier also eine wichtige Kontrollfunktion wahr.

 

Ferner sind die Krankenkassen zum Beispiel auch maßgeblich an der elektronischen Patientenakte (ePa) beteiligt. Die für alle Patienten freiwillige ePA kann Daten über Befunde, Diagnosen, Therapiemaßnahmen, Behandlungsberichte und/oder Impfungen enthalten. Sie dient als lebenslange Informationsquelle und ermöglicht jederzeit einen schnellen und sicheren Austausch aller relevanten Gesundheitsdaten über einen Patienten. Seit letztem Jahr sind die Krankenkassen gesetzlich verpflichtet ihren Mitgliedern eine ePA anzubieten.

 

Eine weitere wichtige Rolle kommt den Krankenkassen neu zum Beispiel auch in Zusammenhang mit der Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) zu. Tagtäglich werden in Deutschland unzählige Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen in Papierform ausgestellt. Mit der Einführung der eAU soll diese „Zettelwirtschaft“ der Vergangenheit angehören.

Hierunter versteht man zunächst die digitale Information der Krankenkasse über die Arbeitsunfähigkeit eines Versicherten. Bislang musste dies durch den Patienten erfolgen. Nun übernimmt der Arzt diese Aufgabe. Mittels TI informiert er digital die Krankenkasse über eine Arbeitsunfähigkeit. In näherer Zukunft soll auch die Information des Arbeitgebers digital erfolgen. Diese Aufgabe wird dann bei den Krankenkassen liegen.

 

Ein wichtiger Aspekt in diesem Zusammenhang ist aber auch die Kostenerstattung: Die Kosten für die TI werden von den Krankenkassen übernommen und über die Kassenärztlichen Vereinigungen abgerechnet. Denn nach §378 Abs. 1 SGB V erhalten die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte und Psychotherapeuten zum Ausgleich der Ausstattungs- und Betriebskosten für die TI  entsprechende Erstattungen von den Krankenkassen. Bei Apotheken erfolgt die Abrechnung über den Nacht- und Notdienstfonds. Einmalige Zahlungen sind für die Anschaffungskosten festgesetzt, aber auch für den laufenden Betrieb zahlen die Kassen Rückerstattungen. (Informieren Sie sich über Rückerstattungen bei Ihrer jeweiligen Kasse)

 

So sind die Krankenkassen einen der wichtigen Player bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens. Im Zusammenspiel mit den übrigen Akteuren schaffen sie die Voraussetzungen für eine erfolgreiche digitalisierte Struktur der TI und nehmen im „daily business“ eine wichtige Rolle ein.