Die Elektronische arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Alle Arbeitgeber müssen seit dem 1. Januar 2023 die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU) ihrer Beschäftigten elektronisch bei den Krankenkassen abfragen.

Statt dass der Versicherte selbst die Information an die Krankenkasse weitergibt, übernimmt dies nun der behandelnde Arzt. Mithilfe der Telematikinfrastruktur sendet der Arzt eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) an die zuständige Krankenkasse, die er zuvor elektronisch mit seinem Arztausweis (eHBA) unterschrieben hat.

Empfehlung der KBV zur Umsetzung der eAU:

(Ab dem 01.01.2022) Wenn in einer Praxis die Voraussetzungen für die eAU nicht verfügbar sind oder es technische Probleme gibt, welche eine Übermittlung verhindert, muss diese Praxis das Ersatzverfahren anwenden. Dies bedeutet, dass die/der Versicherte mittels Stylesheet erzeugte AU auf Papier erhält, genauer gesagt alle drei Ausfertigungen (für Krankenkasse, Arbeitgeber, Versicherten). Ein digitaler Nachversand ist nicht erforderlich. Der/Dem Versicherten muss eine papiergebundene AU mit Muster 1 ausgestellt werden, falls einer Praxis das oben aufgeführte technisch nicht möglich ist. Diese Regelung gilt bis 30. Juni 2022.

Das Wichtigste auf einen Blick

TSVG

Gemäß dem Terminservice- und Versorgungsgesetz ist der digitale Versand der eAU ab dem 01.10.2021 für alle Ärztinnen und Ärzte verpflichtend. Für Praxen, welche noch nicht über die erforderliche Technik verfügen oder bei denen es technische Schwierigkeiten bei der Digitalisierung gibt, tritt eine Übergangsfrist bis 30.06.2022 in kraft. In diesem Zeitraum kann das alte Verfahren angewendet werden.

Umstellung in 2 Schritten

Ab dem 01.10.2021 wird die Übermittlung der AU-Daten mit den Krankenkassen digital. Ab dem 01.07.2022 gilt dies auch für den Austausch der AU-Daten an den Arbeitgeber der/des Versicherten.  

elektronischer Versand

Der elektronische Versand an die Krankenkasse findet aus der Praxissoftware heraus über KIM (Kommunikationsdienst) statt. Der Versand an den Arbeitgeber, welcher ab 2022 verpflichtend ist, erfolgt jedoch nicht durch die Arztpraxis. Der Arbeitgeber selbst ruft dann die elektronische AU direkt bei der zuständigen Krankenkasse ab. Für Beweisführungszwecke erhält der Arbeitnehmer noch einen „Gelben Schein“ in Papierform.

dritte Ausbaustufe

Die dritte Ausbaustufe der elektronischen Patientenakte (ePA) ermöglicht, dass die  eAU ab 2023 auch bei der jeweiligen Krankenkasse digital abgelegt werden kann.

Die KBV bietet die Möglichkeit Praxen sich selbst über die eAU zu informieren. Hierfür wird ein Erklärvideo und eine interaktive Checkliste „Sind Sie startklar für die eAU?“ für Sie bereitgestellt: Themenseite

Aufgrund deas veränderten Aussehens der eAu (vgl. zu Muster1) hat die KBV ebenfso eine Patienteninformation bereitgestellt, die Praxen selbst drucken und ihren Patienten mitgeben können. Um zu dieser Information zu gelangen folgen Sie bitte diesem Link: Patienteninformation

Versenden von eAU Daten

Ablauf:

1. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird wie bislang in der Praxissoftware aufgerufen und befüllt.

2. Daraufhin wird die AU über die Schaltfläche „Erstellen und Versenden“ für die Signatur, sowie den elektronischen Versand vorbereitet. (Bezeichnung der Schalflächen kann sich je nach Praxissoftware unterscheiden)

3. Signatur per eHBADies muss dann in einem neuen, sich öffnenden Fenster bestätigt werden.

4. Die Übermittlung über KIM an die jeweilige Krankenkasse wird nach erfolgreicher eSignatur gestartet.

5. Schlussendlich werden die Exemplare der AU für den Patienten und den Arbeitgeber ausgedruckt und unterschrieben.

Zustellbestätigung und Stonierung

Nach dem elektronischen Versand der eAU hat die Praxis die Option, eine Zustellbestätigung von der zustöndige Krankenkasse anzufordern. Krankenkassen sind allerdings nicht zur Erstellung einer Empfangsbestätigung verpflichtet. Wenn die Praxis 24h nach der Übermittlung der eAU an die Krankenkasse keine Fehlermeldung von deren Seite erhielt, gilt die eAU als erfolgreich zugestellt.

Eine Stornierung der eAU ist möglich, solange diese innerhalb von 5 Werktagen nach Ausstellung erfolgt. Für jede Stornierung wird eine eigene KIM-Nachricht erstellt, die ebenso signiert und an die Krankenkasse versendet werden muss.

Weitere Informationen

Die eAU ist nur für GKV-Versicherte elektronisch an Krankenkassen zu übermitteln. Nicht-GKV-Versicherten ist dies nicht möglich. Diesen Patienten müssen die Ausdrucke für die Krankenkasse, den Patienten und den Arbeitgeber unterschrieben mitgegeben werden. Die Ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes („Kinder-AU“) bleibt davon unberührt – diese ist weiterhin mit dem Muster 21 auszustellen.

Die in der Praxissoftware erstellten Stylesheets für Patient sowie Arbeitgeber können im Format A4 oder A5 gedruckt werden. Über welchen Drucker dies geschiet obliegt der Praxis. Das Drucken auf Sicherheitspapier ist nicht nötig, es kann normales Druckerpapier genutzt werden.

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