AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Telekonnekt GmbH (Onlineshop AGB Telekonnekt)

1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Telekonnekt GmbH, Schleißheimerstr. 91a, 85748 Garching b. München (im Folgenden kurz „ANBIETER“ genannt) und dem Empfänger der Leistungen (im Folgenden kurz „Kunde“ genannt, zusammen hier auch als „die Parteien“ bezeichnet), insbesondere für Verträge über Verkauf, Bereitstellung und Lieferung von Produkten aus dem Bereich Telematikinfrastruktur (nachfolgend kurz „Ware“, „Waren“, „Produkt“ oder „Produkte“ genannt) sowie deren Wartung und damit in Zusammenhang stehende Dienstleistungen gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Leistungsbeziehungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden (in Zusammenhang mit dem angebotenen Leistungsgegenstand), ohne dass es einer ausdrücklichen Einbeziehung bedarf.

Das Angebot des Anbieters richtet sich ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB) bzw. an Gewerbetreibende. Mit dem Vertragsschluss bestätigt der Kunde gegenüber dem ANIETER, die angebotenen Leistungen ausschließlich zu einem gewerblichen bzw. geschäftlichen Zweck (als Unternehmer i.S.d. § 14 BGB) in Anspruch zu nehmen.

Widersprechende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn der ANBIETER stimmt deren Geltung ausdrücklich zu. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn der ANBIETER in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des Kunden Leistungen vorbehaltlos ausführt.

Alle Angaben, die der Kunde im Bestellprozess macht, müssen aktuell und wahrheitsgemäß sein. Die Registrierung des Kunden erfordert dessen Volljährigkeit. Ein Anspruch auf Abschluss eines Vertrages besteht nicht.

Der Kunde muss seine Zugangsdaten, insbesondere das von ihm gewählte Passwort geheim halten. Der Kunde ist verpflichtet, den ANBIETER umgehend zu informieren, wenn Anhaltspunkte dafür ersichtlich sind, dass die Zugangsdaten unberechtigt verwendet werden können.

Maßgeblich ist die jeweils vor Inanspruchnahme der Leistungen gültige Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des ANBIETERS.

 

2. Vertragsschluss

Die Präsentation der Waren auf der Webseite stellt kein rechtlich bindendes Angebot von ANBIETER auf Abschluss eines Kaufvertrags dar. Der Kunde wird hierdurch lediglich aufgefordert, durch eine Bestellung ein Angebot abzugeben. Mit der Bestellung der gewünschten Ware gibt der Kunde ein für ihn verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab.

Bei Auswahl eines oder mehrerer Produkte werden diese in einen virtuellen Warenkorb gelegt, wo das/die ausgewählte/n Produkt/e eingesehen und deren Anzahl verändert bzw. die Produkte entfernt werden kann/können. Durch Betätigung des Buttons „Weiter“ wird der Kunde zur Eingabe der für den Versand relevanten Informationen sowie zur Auswahl einer Zahlungsart aufgefordert. Vor Abschluss der Bestellung werden dem Kunden alle für die Bestellung relevanten Informationen zusammengefasst angezeigt. Durch Betätigung des Buttons „bestellen“ bzw. „zahlungspflichtig bestellen“ wird der Bestellvorgang beendet und die Bestellung gesendet.

Durch das Absenden der Bestellung in der Webseite gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab, welches auf den Abschluss eines Kaufvertrages über das/die im Warenkorb enthaltene/n Produkt/e gerichtet ist. Mit dem Absenden der Bestellung erkennt der Kunde auch diese Geschäftsbedingungen als für das Rechtsverhältnis mit ANBIETER allein maßgeblich an.

ANBIETER bestätigt den Eingang der Bestellung des Kunden durch Versendung einer Bestätigungs-E-Mail. Diese Bestellbestätigung stellt die Annahme des Vertragsangebotes durch ANBIETER dar. 

3. Preise, Versandkosten, Lieferzeiten

Für Bestellungen gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung für das/die Produkt/e aufgeführte/n Preis/e. Alle Preise gelten zuzüglich Umsatzsteuer.

Zusätzlich zu den angegebenen Preisen können für die Lieferung Lieferkosten anfallen. Der Kunde wird auf die ggf. anfallenden Versandkosten auf den Produktseiten, im Warenkorbsystem und auf der Bestellseite deutlich hingewiesen.

Ebenso können, je nach Vertriebspartner Installationskosten anfallen, die nicht direkt im Online-Shop angezeigt werden. Bei Selbstinstallation entfallen diese Installationskosten.

Ware, die auf der Webseite als „lieferbar“ gekennzeichnet ist, wird unverzüglich nach Eingang der Bestellung und gegebenenfalls nach eingegangener Vorkasse innerhalb von 5 Werktagen vor Installation geliefert. Auf evtl. abweichende Lieferzeiten weist der ANBIETER auf der jeweiligen Produktseite hin.

4. Zahlungsarten

Die Zahlung ist per Lastschrifteinzug oder per Überweisung möglich.

Im Falle der Zahlung per Lastschrift verpflichtet sich der Kunde, dem ANBIETER unmittelbar nach Vertragsabschluss, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsschluss eine (SEPA)-Einzugsermächtigung zu erteilen. Ein Lastschrifteinzug wird spätestens 3 Tage vor Fälligkeit angekündigt.

Wenn der Kunde mit Zahlungen in Verzug ist, können wir folgende Kosten für strukturell vergleichbare Fälle pauschal berechnen: (i) Kosten für eine Mahnung, Kosten für eine Rücklastschrift und (iii) Kosten, die entstehen, wenn ein von uns Beauftragter den offenen Betrag einzieht (z. B. ein Inkasso-Dienstleister). Die Berechnung muss einfach nachvollziehbar sein. Die Pauschale darf nicht höher sein als die normalerweise zu erwartenden Kosten. Der Kunde kann verlangen, dass wir die Berechnungsgrundlage für die Kosten nachweisen. Der Kunde ist außerdem berechtigt, uns nachzuweisen, dass keine oder geringere Kosten entstanden sind.

Der Kunde stimmt zu, dass die Rechnungen des ANBIETERS grundsätzlich in elektronischer Form an den angegebenen Rechnungsempfänger versandt werden

Sollte der Kunde eine Rechnung in postalischer Form wünschen, behält sich der ANBIETER vor eine Gebühr für den Versand zu erheben. Die Gebühr ist in der Preisliste des ANBIETERS aufgelistet.

5. Wartung

Der ANBIETER bietet folgende Wartungsleistungen an:

• Service und Wartung des Konnektors

• Fernzugriff auf System-, Status-, Monitor- und Protokolldaten des Konnektors

Die Wartungsleistungen werden seitens des ANBIETERS grundsätzlich ohne zusätzliche Berechnung erbracht. Dies setzt voraus, dass der Kunde die Installation des vorgeschlagenen Software Moduls zulässt. Sofern die Installation des vorgeschlagenen Software Moduls nicht erfolgt, können Kosten für die Wartung gem. aktueller Preisliste geltend gemacht werden.

Serviceleistungen, die über die Wartungsleistungen hinausgehen, sind kostenpflichtig. Es gelten die gem. aktueller Preisliste geltenden Preise.

6. Betriebskosten

Der ANBIETER bietet neben dem Verkauf der angebotenen Produkte auch die Dienstleistung des TI-Betriebspakets an, welches den notwendigen VPN-Zugang sowie Serviceleistungen beinhaltet. Umfasst sind hiervon:

• Bereitstellung des VPN-Zugangsdienst

• Betrieb des Konnektors und Kartenterminals, inkl. Wartung, Support und Update

• Aktives Service-Management durch Prüfung der Betriebszustände

Der Vertrag ist für die gemäß individualvertraglicher Vereinbarung vereinbarte Laufzeit (Erstlaufzeit) geschlossen. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen; Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Die Vertragslaufzeit verlängert sich, sofern nicht explizit abweichend geregelt, jeweils um die vereinbarte Erstlaufzeit, wenn sie nicht drei Monate vor Ablauf der Erstlaufzeit bzw. der jeweiligen Vertragsverlängerung von einer Partei schriftlich (E-Mail ausreichend) gekündigt wird.

Die Abrechnung des Betriebspakets erfolgt monatlich per SEPA Lastschrift Mandat. Der ANBIETER behält sich vor bei Überweisung die Abrechnung postalisch zu versenden und dafür eine Servicegebühr in Rechnung zu stellen.

Die Nutzung des VPN-Zugangs geschieht ausschließlich auf Risiko und Gefahr des Kunden.

7. Sicherungspaket

Der ANBIETER bietet auch die Dienstleistung des TI-Sicherungspaketes an, welches die Funktionsfähigkeit auch bei Ausfall des Konnektors sicherstellt. Umfasst sind hiervon:

• Absicherung des Konnektors bei Ausfall durch Aufschaltung auf ein Rechenzentrum;

• Der Ablauf von Sicherheitszertifikaten der Konnektoren ist nicht unter dem Aspekt eines „Defekts“ zu behandeln, sondern wird vom    ANBIETER im Rahmen der Vergütungspauschalen zu einem fairen Preis ausgewechselt

• Betrieb für die Dauer von bis zu 10 Werktagen ist in der Grundvergütung enthalten (weitere Werktage je 20,00 EUR)

• Aufschaltungsfristen variieren gem. gewähltem Paket und erfolgen für die Einrichtung von 2 Arbeitsplätzen (Always-On Premium: innerhalb von 2 Stunden; Always-On Basic: innerhalb von 24 Stunden; jeweils nach Anmeldung)

Es gelten die jeweiligen SLA.

Mitwirkungspflichten:

Der Kunde stellt sicher, dass der ANBIETER zu jedem Zeitpunkt über alle Informationen verfügt, die für die Leistungserbringung durch den ANBIETER erforderlich sind. Für die Richtigkeit der dem ANBIETER durch den Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte wird keine Gewähr übernommen; eine Prüfung der Inhalte durch den ANBIETER erfolgt nicht.

Dies sind insbesondere: Einreichen des Precheck-Formulars, Vorhalten der Passwörter, die im Precheck-Formular angegeben sind; Vorhalten der PINs und PUKs des SMC-B Ausweises; Telefonische Erreichbarkeit des Kunden; Vorhalten einer Fernwartungssoftware (bspw. TeamViewer); Nutzung der im SLA vorgegebenen Kommunikationswege; gematik-konforme Infrastruktur vor Ort; Information zu jeglicher Änderung des Netzwerk oder der Infrastruktur vor Ort; Prüfung ob andere Gründe für den Defekt der Telematikinfrastruktur ausgeschlossen sind; Vorliegen einer störungsfreien Internetverbindung; funktionales Kundennetzwerk; Gewährung des Fernzugriffs gegenüber dem ANBIETER.

Der Kunde ist darüber informiert, dass die Datenverarbeitung durch den ANBIETER vorgenommen wird. Für die Funktionstüchtigkeit der Firewall ist der Kunde verantwortlich; der ANBIETER ist insoweit dem Kunden gegenüber weisungsgebunden.

Der Kunde ist verpflichtet, eine sichere Datenübertragung vom lokalen Kundennetzwerk ins Rechenzentrum durch Nutzung eines durch den ANBIETER empfohlenen VPN-Zugangs sicherzustellen.

8. TI as a Service Paket

Der ANBIETER bietet alternativ zu den Kaufangeboten der Konnektoren auch eine als Dauerschuldverhältnis ausgestaltete Dienstleistungslösung an, das sog. TI as a Service, welches die Funktionsfähigkeit und Nutzung der Fachanwendung sowie eines Konnektors über einen Service Zugang durch den ANBIETER sicherstellt. Umfasst sind hiervon:

• Zugang zur Telematikinfrastruktur;

• Betrieb des Kartenterminals beim Kunden vor Ort, inkl. Wartung, Support und Updates;

• Aktives Service-Management und durchgehenden Zugang zu den gebuchten Fachanwendungen der Telematikinfrastruktur.

Es gelten die jeweiligen SLA.

Mitwirkungspflichten:

Der Kunde stellt sicher, dass der ANBIETER zu jedem Zeitpunkt über alle Informationen verfügt, die für die Leistungserbringung durch den ANBIETER erforderlich sind. Für die Richtigkeit der dem ANBIETER durch den Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte wird keine Gewähr übernommen; eine Prüfung der Inhalte durch den ANBIETER erfolgt nicht.

Der Kunde verpflichtet sich, im Bereich des Ti as a Service seinen weiteren Mitwirkungspflichten nachkommen. Diese sind insbesondere, jedoch nicht abschließend:

• Einreichen des Precheck-Formulars;

• Vorhalten der Passwörter, die im Precheck-Formular angegeben sind;

• Vorhalten der PINs und PUKs des SMC-B Ausweises;

• Telefonische Erreichbarkeit des Kunden;

• Vorhalten einer Fernwartungssoftware (bspw. TeamViewer);

• Nutzung der im SLA vorgegebenen Kommunikationswege;

• Gematik-konforme Infrastruktur vor Ort;

• Information zu jeglicher Änderung des Netzwerks oder der Infrastruktur vor Ort;

• Prüfung ob andere Gründe für den Defekt der Telematikinfrastruktur ausgeschlossen sind;

• Vorliegen einer störungsfreien Internetverbindung;

• funktionales Kundennetzwerk;

Gewährung des Fernzugriffs gegenüber dem ANBIETER. Der KUNDE stellt weiterhin sicher, dass der ANBIETER zu jedem Zeitpunkt über alle erforderlichen Informationen verfügt, die zum Erreichen eines bestmöglichen Leistungsergebnisses erforderlich sind. Ist der ANBIETER daran gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und resultieren die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch des ANBIETERS unberührt. In diesem Fall muss sich der ANBIETER aber dasjenige anrechnen lassen, was er an Aufwendungen erspart oder zu erwerben unterlässt.

Der Kunde ist darüber informiert, dass die Datenverarbeitung durch den ANBIETER vorgenommen wird. Für die Funktionstüchtigkeit der Firewall ist der Kunde verantwortlich; der ANBIETER ist insoweit dem Kunden gegenüber weisungsgebunden.

Der Kunde ist verpflichtet, eine sichere Datenübertragung vom lokalen Kundennetzwerk ins Rechenzentrum durch Nutzung eines durch den ANBIETER empfohlenen VPN-Zugangs sicherzustellen. Bei der Nutzung und Installation der VPN-Verbindung folgt der Kunde den vom ANBIETER vorgegebenen Installations- und Nutzungsbeschreibungen.

Der ANBIETER ist berechtigt, die Leistung vorübergehend zu unterbrechen, einzustellen oder zu unterbrechen, wenn dies aus Gründen der öffentlichen Sicherheit, höherer Gewalt, behördlicher und/oder gesetzlicher Vorgaben, der Aufrechterhaltung des Netzbetriebes, betrieblicher Gründe des ANBIETERS (insbesondere Wartungsarbeiten oder technischer Störungen) sowie des Datenschutzes notwendig ist.

9. Beschaffungsrisiko, Lieferung und Gefahrübergang

Der ANBIETER übernimmt kein Beschaffungsrisiko, auch nicht bei einem Kaufvertrag über eine Gattungsware. ANBIETER ist nur zur Lieferung aus seinem Warenvorrat sowie aus der von ANBIETER bei dessen Lieferanten bestellten Warenlieferung verpflichtet.

Die Verpflichtung seitens ANBIETER zur Lieferung entfällt, wenn ANBIETER trotz ordnungsgemäßem kongruenten Deckungsgeschäft nicht richtig bzw. rechtzeitig beliefert wurde und ANBIETER die fehlende Verfügbarkeit auch nicht zu vertreten hat, den Kunden hierüber unverzüglich informiert hat sowie kein Beschaffungsrisiko übernommen hat.

Sollte Ware nicht verfügbar sein, wird ANBIETER eine eventuelle Vorauszahlung unverzüglich erstatten.

Die Lieferzeit verlängert sich angemessen, soweit höhere Gewalt gegeben ist, die die Lieferung beeinträchtigt. Höherer Gewalt stehen gleich: (i) Streik, (ii) Aussperrung, (iii) behördliche Eingriffe, (iv) Energie- und Rohstoffknappheit, (v) unverschuldete Transportengpässe, (vi) unverschuldete Betriebsbehinderungen zum Beispiel durch Feuer, Wasser und Maschinenschäden und alle sonstigen Behinderungen, die bei objektiver Betrachtungsweise nicht von uns schuldhaft herbeigeführt worden sind. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden wir Ihnen unverzüglich mitteilen. Der Kunde ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, sollte das Leistungshindernis in den vorgenannten Fällen über einen Zeitraum von mehr als 4 Wochen nach den ursprünglich geltenden Lieferzeiten andauern. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz bestehen nicht.

Ist der Kunde Unternehmer, geht das Risiko und die Gefahr der Versendung über, sobald die Ware von uns an den Logistikkooperationspartner übergeben worden ist. Gleichzeitig behalten wir uns das Recht für den Fall vor, eine Lieferfrist aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten zu können, nach unverzüglicher Information des Kunden eine neue angemessene Lieferfrist zu bestimmen. Ist die bestellte Ware auch innerhalb dieser neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir bei Unternehmern berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Eine bereits erbrachte Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.

Ein Wunschtermin für die Lieferung ist bei Zustellung per sicherer Lieferkette nicht möglich. Ist der Kunde beim ersten Anlieferungsversuch nicht anwesend, gelten für die Durchführung weiterer Zustellversuche die Richtlinien des beauftragten Zustellers. Die ANBIETER hat auf die Durchführung weiterer Anlieferungsversuche keinerlei Einfluss.

10. Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab gesetzlichem Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die ANBIETER zurechenbar schuldhaft verursachte, und nicht für grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden bzw. Arglist von ANBIETER, sowie bei Regressansprüchen gemäß §§ 478, 479 BGB.

Als Beschaffenheit der Ware gelten nur die eigenen Angaben von ANBIETER und die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart, nicht jedoch sonstige Werbung, öffentliche Anpreisungen und Äußerungen des Herstellers.

Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts- und Mengenabweichungen zu untersuchen und offensichtliche Mängel binnen sieben Tagen ab Empfang der Ware ANBIETER schriftlich anzuzeigen, zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung. Gleiches gilt für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckung. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.

ANBIETER erfüllt den Gewährleistungsanspruch bei mangelhafter Kaufsache nach seiner Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Mangelbeseitigung zweimal fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Im Falle der Nachbesserung trägt der Kunde die erhöhten Kosten, die dadurch entstehen, dass die Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht wurde, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht.

Ansprüche aufgrund des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

11. Eigentumsvorbehalt, Aufrechnung, Rücknahme

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung im Eigentum von ANBIETER.

Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn dessen Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von uns unbestritten oder anerkannt sind. Dies gilt nicht für Ansprüche, die dem Kunden auf Grund der Ausübung des Widerrufsrechts zustehen.

Befindet sich der Kunde ANBIETER gegenüber mit Zahlungsverpflichtungen im Verzug, so werden sämtliche bestehende Forderungen sofort fällig. Zudem ist der ANBIETER im Falle des Verzugs berechtigt, den VPN-Zugang zu sperren.

Der Kunde verpflichtet sich, die gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich der Versendung von Produkten aus dem Bereich der Telematikinfrastruktur (insbesondere Einhaltung einer sicheren Lieferkette) einzuhalten. Der Kunde haftet für einen Verstoß gegen die gesetzlichen Regelungen im Rahmen der gesetzlichen Haftung.

12. Haftung auf Schadensersatz

Der ANBIETER haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur nach Maßgabe der folgenden Regelungen:

Der ANBIETER haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit des ANBIETERS oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Daneben haftet der ANBIETER für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des ANBIETERS oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für Schäden wegen der Nichteinhaltung einer vom ANBIETER gegebenen Garantie oder zugesicherten Eigenschaft oder wegen arglistig verschwiegener Mängel.

Der ANBIETER haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch ihn oder einen seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Vertragswesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

13. Datenschutz, Geheimhaltung

Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass der ANBIETER personenbezogene Bestands- und Nutzungsdaten in maschinenlesbarer Form im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses erhebt, verarbeitet und nutzt. Alle personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt.

Die Vertragsparteien verpflichten sich, die ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt gewordenen Informationen aus dem Bereich der anderen Partei vertraulich zu behandeln.

14. Widerrufsrecht

Der ANBIETER schließt ausschließlich mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB Verträge, so dass ein gesetzliches Widerrufsrecht nicht besteht.

15. Allgemeine Bestimmungen

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen aus Verträgen ist München.

Auf alle Streitigkeiten in Verbindung mit der Nutzung der Webseite findet, unabhängig vom rechtlichen Grund, ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller Bestimmungen des Kollisionsrechts, die in eine andere Rechtsordnung verweisen, Anwendung.

Bei Bedarf werden von den Parteien schriftlich vereinbarte zusätzliche oder alternative Bestimmungen zu der Vereinbarung ab dem Zeitpunkt ihrer Unterzeichnung als Teil der Vereinbarung betrachtet.

Durch eine etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Klauseln gilt dasjenige vereinbart, was dem wirtschaftlich Gewollten in rechtlich zulässiger Weise am nächsten steht. Dies gilt auch für die ergänzende Vertragsauslegung.

Der ANBIETER behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus wichtigem Grund jederzeit zu ändern, es sei denn die Änderung ist für den Kunden nicht zumutbar. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei Gesetzesänderungen, geänderter Rechtsprechung und/oder erheblichen betrieblichen und/oder wirtschaftlichen Veränderungen in der Sphäre des ANBIETERS. Der ANBIETER wird den Kunden in diesem Fall rechtzeitig benachrichtigen. Widerspricht der Kunde den neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Benachrichtigung, gelten die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen als vom Kunden angenommen.

Stand: November 2022