AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Telekonnekt für den Verkauf von Hard- und Software und für die Erbringung von Leistungen

1. Allgemeines

1.1         Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Telekonnekt GmbH, Schleißheimerstr. 91a, 85748 Garching b. München (im Folgenden „Telekonnekt“ genannt) und dem Empfänger der Leistungen (im Folgenden „Kunde“ genannt, zusammen hier auch als „die Parteien“ bezeichnet), gelten die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für jeden einzelnen Einzelvertrag, sofern im jeweiligen Einzelvertrag nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Als Empfänger der Leistungen gelten ausschließlich Unternehmer.

1.2         Ein Einzelvertrag kommt zustande, wenn:

1.2.1     Telekonnekt und der Kunde ein Vertragsdokument unterzeichnet haben; oder

1.2.2     Telekonnekt mit der Ausführung des Auftrages begonnen hat oder

1.2.3     der Kunde ein Angebot von Telekonnekt vorbehaltlos und ohne Änderungen angenommen hat oder

1.2.4     der Kunde über die Website von Telekonnekt bestellt hat. Diesbezüglich gilt:

Die auf der Website angebotene Hardware steht dem Kunden ausschließlich zum Kauf zur Verfügung. Eine Vermietung der Hardware ist nicht möglich.

1.3 Bei Auswahl eines oder mehrerer Produkte werden diese in einen virtuellen Warenkorb gelegt, wo das/die ausgewählte/n Produkt/e eingesehen und deren Anzahl verändert bzw. die Produkte entfernt werden kann/können. Durch Betätigung des Buttons „Weiter“ wird der Kunde zur Eingabe der für den Versand relevanten Informationen sowie zur Auswahl einer Zahlungsart aufgefordert. Vor Abschluss der Bestellung werden dem Kunden alle für die Bestellung relevanten Informationen zusammengefasst angezeigt. Durch Betätigung des Buttons „bestellen“ bzw. „zahlungspflichtig bestellen“ wird der Bestellvorgang beendet und die Bestellung gesendet.

Mit dem Absenden der Bestellung erkennt der Kunde auch diese Geschäftsbedingungen als für das Rechtsverhältnis mit Telekonnekt maßgeblich an.

Telekonnekt bestätigt den Eingang der Bestellung des Kunden durch Versendung einer Bestätigungs-E-Mail und nimmt damit das Vertragsangebot an. Die Auftragsbestätigung durch Telekonnekt ist für Inhalt und Umfang des Vertrages maßgeblich. Der somit abgeschlossene Vertrag wird dem Kunden in Textform übermittelt.

1.4         Bei Widersprüchen zwischen Bestimmungen der Allgemeinen und der individuellen Vertragsbedingungen in den Einzelverträgen gelten die Bestimmungen in der nachfolgend genannten Reihenfolge:

  • Individuelle Vertragsbedingungen der Einzelverträge
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.5         Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Vertragsbedingungen des Kunden erkennt Telekonnekt nicht an, es sei denn, Telekonnekt hat sie im Einzelfall ausdrücklich in Schriftform, durch Unterschrift einer der hierzu befugten Geschäftsführer anstelle der hier vorliegenden Geschäftsbedingungen, anerkannt.

1.6         Die Vertragsbedingungen von Telekonnekt gelten auch für den Fall, dass Telekonnekt in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Vertragsbedingungen des Kunden ihre Leistung vorbehaltlos ausführt.

1.7         Telekonnekt ist berechtigt, sich zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesen Geschäftsbedingungen in Verbindung mit den jeweiligen Einzelverträgen Dritter zu bedienen.

1.8         Telekonnekt entscheidet nach eigenem Ermessen über den Einsatz und Austausch eigener Mitarbeiter im Rahmen der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesen Geschäftsbedingungen und den Einzelverträgen. Sofern die Leistungserbringung beim Kunden erfolgt, bleibt allein Telekonnekt gegenüber ihren eingesetzten Mitarbeitern weisungsbefugt. Die Mitarbeiter von Telekonnekt werden nicht in den Betrieb des Kunden eingegliedert.

1.9         Zurückbehaltungsrechte oder sonstige Leistungsverweigerungsrechte können Telekonnekt gegenüber nur insoweit geltend gemacht werden, als sie auf unbestrittenen, entscheidungsreifen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen des Kunden aus dem jeweiligen Einzelvertrag beruhen, aus dem Telekonnekt Zahlungsansprüche gegenüber dem Kunden geltend macht.

1.10      Die Abtretung und/oder Übertragung von Rechten und/oder Pflichten aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Einzelverträgen durch den Kunden bedarf der vorherigen Zustimmung in Textform von Telekonnekt.

1.11     Sofern im Zuge der Vertragserfüllung nicht anders bekanntgegeben, wird Telekonnekt zur Umsetzung der Leistungen des KIM-Dienstes (Betrieb, Wartung sowie 2nd- und 3rd-Level-Support) auf die Arvato (Arvato Systems Perdata GmbH) zurückgreifen. Arvato ist in diesem Fall Halter der KIM-Produktzulassung bei der gematik. Zur Umsetzung sonstiger Leistungen wird Telekonnekt auf die RISE (Research Industrial Systems Engineering (RISE) Forschungs-, Entwicklungs- und Großprojektberatung GmbH) zurückgreifen.

Telekonnekt steht es frei, Leistungen auch durch andere von der gematik zugelassene Anbieter erbringen zu lassen. Telekonnekt ist insbesondere berechtigt, den hinter RISE KIM stehenden Produktbetreiber von KIM aus wichtigen Gründen und ohne Zustimmung des Kunden auf einen anderen zugelassenen KIM-Betreiber zu wechseln. Telekonnekt wird in diesem Fall den Kunden rechtzeitig vorab in Kenntnis setzen. Telekonnekt sichert in diesem Fall dem Kunden zu, dass die bereitgestellten Services in qualitativ vergleichbarer Form weitergeführt werden. Der Kunden sichert zu, diesen Umstieg zuzulassen und Telekonnekt nötigenfalls in minimal erforderlichem Ausmaß bei der Umstellung zu unterstützen. Bei einem Providerwechsel ändert sich die Domain-Bezeichnung der Mailboxadressen des Kunden.

Etwaige Umstellungsaufwände des Kunden gehen in diesem Fall zu Lasten der Telekonnekt.

2. Mitwirkungspflichten des Kunden

2.1         Der Kunde hat Telekonnekt über alle Umstände vollständig zu informieren, die für die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen relevant sind. Soweit nicht ausdrücklich in Textform anderweitig vereinbart, ist Telekonnekt nicht verpflichtet, vom Kunden zur Verfügung gestellte Daten, Informationen oder sonstige Leistungen auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen.

2.2         Soweit zur Erbringung der Leistungen von Telekonnekt Geräte oder Mitwirkungshandlungen des Kunden (Anlage /.1 „Wichtige Informationen für Ihre TI-Konnekt Installation“) erforderlich sind, hat er diese rechtzeitig auf eigene Kosten zur Verfügung zu stellen.      

2.3         Sofern der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß nachkommt, ist Telekonnekt berechtigt, dem Kunden den dadurch entstehenden Mehraufwand in Rechnung zu stellen. Weitergehende Ansprüche bleiben ausdrücklich vorbehalten.

2.4         Sofern Telekonnekt auf dem Betriebsgelände des Kunden tätig wird, obliegen dem Kunden alle zur Erfüllung von Verkehrssicherungspflichten notwendigen Maßnahmen, soweit sich nicht aus der Natur der Sache oder einer Vereinbarung mit dem Kunden etwas anderes ergibt. Solange der Kunde die notwendigen Maßnahmen nicht getroffen hat, ist Telekonnekt von der Erbringung der Leistung befreit.

2.5         Sofern Telekonnekt im Auftrag des Kunden Leistungen oder Waren ausführt, ist der Kunde auf Anforderung von Telekonnekt verpflichtet, die für die Aus- und Einfuhr erforderlichen Mitwirkungshandlungen auf eigene Kosten vorzunehmen.

2.6         Weitere Mitwirkungspflichten können sich aus den Individuellen Vertragsbedingungen sowie den dazugehörigen Anlagen (Anlage ./1) ergeben.

3. Lieferung und Leistungszeitpunkt

3.1         Der Leistungszeitpunkt ergibt sich aus den Individuellen Vertragsbedingungen. Sofern die Leistung innerhalb eines Leistungszeitraumes zu erbringen ist, beginnt die Berechnung des Zeitraumes mit Datum der Auftragsbestätigung von Telekonnekt bzw. mit dem Beginn des in der Auftragsbestätigung genannten Zeitraumes, jedoch nicht vor der vollständigen Erbringung sämtlicher vom Kunden geschuldeter Mitwirkungshandlungen sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.

3.2         Liefer- oder Leistungszeitpunkte sind nur dann verbindlich, wenn sie in Textform durch die von Telekonnekt benannten Ansprechpartner ausdrücklich als verbindlich bestätigt worden sind.

3.3         Wird aus von Telekonnekt zu vertretenden Gründen ein verbindlicher Liefer- oder Leistungszeitpunkt nicht eingehalten, kann der Kunde Telekonnekt zur Bewirkung der Leistung eine angemessene Nachfrist mit der Erklärung bestimmen, dass er die Leistung nach dem Ablauf der Frist ablehne. Die durch den Kunden gesetzte Frist darf dabei vier Wochen nicht unterschreiten.

3.4         Sollte Telekonnekt an der Leistungserbringung wegen höherer Gewalt, Eingriffen von hoher Hand – gleich, ob diese das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland oder Gebiete betreffen, aus denen und/oder durch die hindurch die Selbstbelieferung von Telekonnekt erfolgt – Katastrophen, Krieg, Aufruhr oder Streik in eigenen Betrieben, Auslieferungseinrichtungen, Zulieferungsbetrieben oder im Bereich der Transportmittel vorübergehend gehindert sein und dadurch vereinbarte Leistungszeitpunkte nicht einhalten können, ist Telekonnekt berechtigt, die Leistung zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen. Die vereinbarte Leistungszeit verlängert sich infolge der in Satz 1 bezeichneten Ereignisse angemessen. Insofern stehen dem Kunden keine Ansprüche wegen Nichtleistung oder Spätleistung zu. Telekonnekt wird den Kunden vom Eintritt solcher Ereignisse unverzüglich in Textform unterrichten.

3.5         Telekonnekt ist zu Teillieferungen berechtigt.

3.6         Der Kunde ist verpflichtet, die von Telekonnekt gelieferten Waren und erbrachten Leistungen unverzüglich nach der Ablieferung bzw. nach deren Erbringung, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen. Erkennbare Mängel hat er Telekonnekt unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung bzw. Erbringung in Textform anzuzeigen. Bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel, die sich später zeigen, hat der Kunde unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Entdeckung Telekonnekt in Textform anzuzeigen. Der Kunde hat den jeweiligen Mangel möglichst detailliert zu beschreiben. Unterlässt der Kunde die Anzeige, gilt die Ware oder die erbrachte Leistung in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.

3.7         Bei Lieferung durch einen von Telekonnekt beauftragten Transporteur ist der Kunde verpflichtet, Transportschäden und/oder -verluste sowie Lieferfristüberschreitungen wie nachfolgend beschrieben anzuzeigen:

  • Der Kunde hat die Ware bei Ablieferung auf äußerlich erkennbare Transportschäden und/oder -verluste zu untersuchen und etwaige Schäden und/oder Verluste gegenüber dem Transporteur bei Ablieferung in Textform anzuzeigen.

  • Äußerlich nicht erkennbare Transportschäden und/oder -verluste hat der Kunde dem Transporteur unverzüglich nach Ablieferung, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Entdeckung der Transportschäden in Textform anzuzeigen.

3.7.3     Der Kunde hat den Schaden detailliert zu beschreiben und Telekonnekt unverzüglich eine Kopie der Anzeige zu übermitteln.

3.7.4     Lieferfristüberschreitungen hat der Kunde Telekonnekt unverzüglich in Textform anzuzeigen.

3.7.5     Unterlässt der Kunde die rechtzeitige Anzeige, so wird angenommen, dass die Ware in vertragsgemäßem Zustand geliefert wurde.

3.7.6     Sofern nicht ausdrücklich in Textform anderweitig vereinbart, geht das Verpackungsmaterial bei Erhalt der Ware in das Eigentum des Kunden über. Dies betrifft insbesondere Umverpackungen, Transport- und Produktverpackungen.

4. Nutzungsrechte

Wird dem Kunden eine Software überlassen, so werden dem Kunden die hierfür erforderlichen nicht ausschließlichen, nicht übertragbaren, nicht sublizenzierbaren und zeitlich auf die Dauer des Vertrages beschränkten Nutzungsrechte eingeräumt. Eine Übertragung des Source Codes an den Kunden erfolgt nicht. Dem Kunden ist es nicht erlaubt, die vertragsgegenständliche Software zu modifizieren, zu erweitern, zu dekompilieren, zu disassembilieren oder bspw durch „Reverse Engineering“ rückzuentwickeln.

5. Preise und Zahlungsbedingungen

5.1         Die Preise für die von Telekonnekt zu erbringenden Leistungen, sowie für die zu liefernde Ware ergeben sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag. Für online Bestellungen gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung für das/die Produkt/e aufgeführte/n Preis/e. Zusätzlich zu den angegebenen Preisen können für die Lieferung Lieferkosten anfallen. Ebenso können, je nach Vertriebspartner Installationskosten anfallen. Bei Selbstinstallation entfallen diese Installationskosten.

5.2         Soweit in den Individuellen Vertragsbedingungen des Einzelvertrages kein Preis vereinbart wurde, werden die von Telekonnekt zu erbringenden Leistungen gegen Berechnung des Zeit- und Materialaufwandes erbracht.

5.3         Soweit nicht ausdrücklich in Textform anderweitig vereinbart, werden Wegzeiten (inkl. Wartezeiten) und Reisekosten dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt. Reisekosten beinhalten insbesondere, ohne aber hierauf beschränkt zu sein, die tatsächlichen Transport- und Übernachtungskosten sowie Verpflegungskosten gemäß den gesetzlichen Vorschriften.

5.4         Sofern nicht anderweitig in Textform vereinbart, verstehen sich alle Preise netto in EURO. Zahlungen sind ohne jeden Abzug binnen 14 Kalendertagen, gerechnet ab Rechnungsdatum, fällig. Sofern anwendbar, ist der Kunde verpflichtet, die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer zu zahlen. Sonstige Steuern und Abgaben, wie z.B. Quellensteuer oder Importzölle, die auf die Leistungen oder Waren von Telekonnekt erhoben werden, sind vom Kunden zu tragen. Sofern Telekonnekt für solche Steuern und Abgaben in Anspruch genommen wird, wird der Kunde Telekonnekt von diesen Ansprüchen freihalten.

5.5         Die Zahlung ist per Lastschrifteinzug oder per Überweisung möglich.

Im Falle der Zahlung per Lastschrift verpflichtet sich der Kunde, der Telekonnekt zu Vertragsabschluss, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsschluss eine (SEPA)-Einzugsermächtigung zu erteilen. Ein Lastschrifteinzug wird spätestens 3 Tage vor Fälligkeit angekündigt.

Leistet der Kunde nicht innerhalb der Fälligkeit, gerät er ohne weitere Mahnung in Verzug. In einem solchen Fall ist Telekonnekt berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank vom Kunden zu verlangen.  Zusätzlich kann Telekonnekt folgende Kosten für strukturell vergleichbare Fälle pauschal berechnen: (i) Kosten für eine Mahnung, (ii) Kosten für eine Rücklastschrift und (iiI) Kosten, die entstehen, wenn ein von Telekonnekt Beauftragter den offenen Betrag einzieht (z. B. ein Inkasso-Dienstleister). Die Berechnung muss einfach nachvollziehbar sein. Die Pauschale darf nicht höher sein als die normalerweise zu erwartenden Kosten. Der Kunde kann verlangen, dass die Berechnungsgrundlage für die Kosten nachgewiesen wird und ist berechtigt, Telekonnekt nachzuweisen, dass keine oder geringere Kosten entstanden sind. Des Weiteren gilt §288 Abs. 5 BGB.

5.6         Dauert der Zahlungsverzug länger als drei Monate oder befindet sich der Kunde mit mindestens zwei aufeinander folgenden Zahlungen in Verzug, so ist Telekonnekt berechtigt, den jeweiligen Einzelvertrag fristlos zu kündigen und/oder hiervon zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche von Telekonnekt bleiben unberührt.

5.7         Werden nach Abschluss eines Einzelvertrages begründete Zweifel an der Leistungsfähigkeit, insbesondere an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden erkennbar, die die Erfüllung der dem Kunden obliegenden Verpflichtungen gefährden, und ist der Kunde trotz entsprechender Aufforderung in Textform nicht zur Vorkasse oder zur Stellung einer geeigneten Sicherheit bereit, so ist Telekonnekt nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Einzelvertrag zurückzutreten, ohne dass dem Kunden daraus ein Schadenersatzanspruch entstünde.

5.8         Monatlich zu entrichtende Entgelte werden monatlich im Nachhinein in Rechnung gestellt. Nutzungsabhängige, variable Entgelte werden am Ende des Monats in Rechnung gestellt; Telekonnekt ist jedoch berechtigt, eine Abschlagszahlung in angemessener Höhe monatlich im Voraus in Rechnung zu stellen.

5.9 Der Kunde stimmt zu, dass die Rechnungen der Telekonnekt grundsätzlich in elektronischer Form an den angegebenen Rechnungsempfänger versandt werden.

5.10 Sollte der Kunde eine Rechnung in postalischer Form wünschen, behält sich Telekonnekt vor, eine Gebühr (gemäß Preisliste) für den Versand zu erheben.

5.11 Kostenvoranschläge sowie Auskünfte von Telekonnekt in Bezug auf Umfang, Art und Dauer der zu erbringenden Leistungen sowie der zu erwartenden Kosten sind freibleibend und können lediglich annähernd sein. Sie beinhalten keine Zusicherung. Verbindlicher Vertragsinhalt können sie nur werden, wenn Telekonnekt solche Kostenvoranschläge und Auskünfte in Textform ohne jeden Vorbehalt erteilt.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1         Die gelieferte Ware bleibt Eigentum von Telekonnekt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden.

6.2         Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere Veräußerungen, Sicherungsübereignungen oder Verpfändungen, darf der Kunde nur mit vorheriger, Zustimmung in Textform von Telekonnekt vornehmen.

6.3         Bei Zahlungsverzug, drohender Zahlungseinstellung, im Fall unbefriedigender Auskunft über die Zahlungsfähigkeit und/oder Vermögenslage des Kunden oder wenn Zwangsvollstreckungen oder Wechselproteste gegen den Kunden vorliegen oder wenn über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist oder die Eröffnung unmittelbar bevorsteht, ist Telekonnekt berechtigt, den Einzelvertrag zu kündigen bzw. von diesem zurückzutreten und die Vorbehaltsware ohne weiteres an sich zu nehmen. Der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet.

6.4         Bei Beeinträchtigung der Eigentumsrechte von Telekonnekt durch Dritte, insbesondere bei Beschlagnahme oder Pfändung der Vorbehaltsware, hat der Kunde sofort unter Übersendung der ihm verfügbaren Unterlagen (z.B. Verpfändungsprotokoll) Telekonnekt zu benachrichtigen und den Dritten auf die Eigentumsrechte von Telekonnekt hinzuweisen. Der Kunde hat alle Kosten zu tragen, die zur Aufhebung der Rechtsbeeinträchtigung von Telekonnekt erforderlich sind.

6.5         Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware für Telekonnekt auf eigene Kosten sorgfältig aufzubewahren, instandzuhalten und zu reparieren sowie nach den Maßstäben eines sorgfältigen Kaufmannes gegen Verschlechterung, Untergang und Verlust zu versichern. Etwaige Versicherungsansprüche oder andere Ersatzansprüche wegen Verschlechterung, Untergangs oder Verlustes tritt der Kunde bereits hiermit an die dies annehmende Telekonnekt ab.

6.6         Änderungen des Aufstellungs- und/oder Installationsortes der Vorbehaltsware wird der Kunde Telekonnekt unverzüglich in Textform mitteilen.

6.7         Für Test- und Vorführzwecke von Telekonnekt gelieferte Gegenstände, Programme oder Daten bleiben im Eigentum von Telekonnekt.

7. Mängelhaftung

7.1         Die Beschaffenheit der Ware oder Leistung von Telekonnekt ergibt sich ausschließlich und abschließend aus dem Vertrag. Die in den Individuellen Vertragsbedingungen des Einzelvertrages und/oder in der Produktbeschreibung enthaltenen Angaben stellen keine Garantien dar.

7.2         Telekonnekt übernimmt weder ein Beschaffungsrisiko noch eine Beschaffenheits-, Haltbarkeits- oder sonstige Garantie, es sei denn, Telekonnekt hat im Einzelfall ausdrücklich und in Textform eine als Garantie bezeichnete Zusage gemacht.

7.3         Bei unerheblicher Minderung des Wertes und/oder der Tauglichkeit der Ware oder Leistung hat der Kunde keine Mängelhaftungsansprüche. Gleiches gilt bei Mängeln, die auf äußere Einflüsse, Bedienungsfehler oder auf nicht von Telekonnekt durchgeführte und auch nicht von Telekonnekt genehmigte Änderungen – auch der Ablaufumgebung -, Ergänzungen, Ein- oder Ausbauten, Reparaturversuche oder sonstige Manipulationen zurückzuführen sind.

7.4         Im Falle rechtzeitiger und begründeter Mängelrüge wird Telekonnekt, nach eigener Wahl, den Mangel beseitigen oder eine mangelfreie Sache liefern. Telekonnekt ist berechtigt, mindestens drei Nacherfüllungsversuche vorzunehmen.

7.5         Im Übrigen stehen dem Kunden vorbehaltlich nachstehender Ziffer 7.6 die weiteren gesetzlichen Rechte zu.

7.6         Für den Anspruch auf Schadenersatz gelten die allgemeinen Haftungsbeschränkungen gemäß Ziffer 8.

7.7         Die Mängelhaftungsfrist beträgt 12 Monate ab Lieferung und/oder ab Zur-Verfügungstellung und/oder, soweit einschlägig, ab Abnahme. Dies gilt nicht, sofern Telekonnekt gemäß Ziffer 8.8 der allgemeinen Haftungsregelung schadenersatzpflichtig ist.

7.8         Der Kunde ist verpflichtet, Telekonnekt die im Rahmen der Mängelbeseitigungsarbeiten notwendige Unterstützung kostenlos zu gewähren.

7.9         Für die Datensicherung ist ausschließlich der Kunde verantwortlich.

7.10      Der Kunde wird Beanstandungen sowie insbesondere Vorschläge zur Verbesserung der Prüf- und Zertifizierungsabläufe an den Qualitätsmanagementbeauftragten oder die Geschäftsführung von Telekonnekt richten.

8. Haftung

8.1         Telekonnekt haftet unbeschränkt für Schäden,

8.1.1     die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von Telekonnekt, ihren gesetzlichen Vertretern oder leitenden Angestellten oder durch vorsätzliches Verhalten ihrer sonstigen Erfüllungsgehilfen verursacht wurden;

8.1.2     aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

8.2         Telekonnekt haftet beschränkt auf die Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen eines Einzelvertrages typischerweise gerechnet werden muss, im Falle von Schäden,

8.2.1     die durch grob fahrlässiges Verhalten sonstiger Erfüllungsgehilfen verursacht werden;

8.2.2     die durch leicht fahrlässiges Verhalten von Telekonnekt, ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszweckes von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht).

8.3         Vorbehaltlich Ziffern 8.1 und 8.2 ist jede sonstige Haftung von Telekonnekt ausgeschlossen.

8.4         Sofern die Haftung von Telekonnekt gemäß Ziffer 8.2 beschränkt ist, haftet Telekonnekt nicht für mittelbare Schäden und entgangenem Gewinn.

8.5         Telekonnekt ist berechtigt, in den individuellen Vertragsbedingungen eines Einzelvertrages Haftungsgrenzen festzusetzen.

8.6         Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der auch bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Datensicherung eingetreten wäre.

8.7         Telekonnekt übernimmt keine Garantie und kein Beschaffungsrisiko, es sei denn, Telekonnekt hat im Einzelfall ausdrücklich und in Textform eine als solche bezeichnete Garantie und/oder ein als solches bezeichnetes Beschaffungsrisiko übernommen.

8.8         Soweit nach den vorstehenden Ziffern 8.1 – 8.8 die Haftung von Telekonnekt ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch zugunsten der Mitarbeiter von Telekonnekt für den Fall der direkten Inanspruchnahme der Mitarbeiter von Telekonnekt durch den Kunden.

8.9.       Schadenersatzansprüche verjähren innerhalb von einem Jahr ab gesetzlichem Verjährungsbeginn.

9. Urheberrechte

9.1         Soweit dies zur vertragsgemäßen Nutzung der von Telekonnekt erbrachten Leistungen notwendig ist, und soweit nicht anderweitig in den Besonderen oder Individuellen Vertragsbedingungen bestimmt, räumt Telekonnekt dem Kunden an urheberrechtsfähigen Leistungen nach erfolgter Zahlung des Kunden jeweils ein nicht-ausschließliches und nicht-übertragbares Nutzungsrecht in dem Umfang ein, wie es zur vertragsgemäßen Nutzung der von Telekonnekt erbrachten Leistungen erforderlich ist.

9.2         Die Weitergabe und Verwertung von Leistungen von Telekonnekt über den vertraglich festgelegten Zweck hinaus, insbesondere deren Veröffentlichung, ist nur mit der vorherigen Zustimmung in Textform von Telekonnekt zulässig.

10. Dauer

10.1 Ist die Dauer eines Einzelvertrages nicht im Einzelvertrag vereinbart und ergibt sich diese auch nicht aus der Beschaffenheit oder dem Zweck der Leistung, kann jede Partei einen Einzelvertrag mit einer Frist von 3 Monaten zu Ende eines Kalendermonats schriftlich kündigen, frühestens jedoch zum Ende einer vereinbarten Mindestvertragsdauer.

10.2 Zudem kann ein Einzelvertrag von jeder Partei bei Vorliegen eines wichtigen Grundes auch ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden.

10.3 Mit Vertragsende sind sämtliche Unterlagen, Hilfsmittel, Materialien oder Gegenstände der Telekonnekt dieser zurückzugeben, wenn Telekonnekt nicht die sichere Lösung oder Vernichtung verlangt.

11. Geheimhaltung und Datenschutz

11.1      Die Parteien verpflichten sich zur Einhaltung strikter Vertraulichkeit hinsichtlich aller Informationen, die sie in Textform, mündlich oder in anderer Form im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sowie den Individuellen Vertragsbedingungen von der jeweils anderen Vertragspartei erhalten, insbesondere, aber nicht beschränkt auf Dokumente, Entwürfe, Pläne, Daten, Know-how und jede andere Form von Geschäftsgeheimnissen.

11.2      Die Parteien werden diese Informationen ausschließlich zu dem Zwecke benutzen, die Verpflichtungen gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Individuellen Vertragsbedingungen zu erfüllen. Die Parteien sind verpflichtet, in geeigneter Weise auch ihre Mitarbeiter und weitere Personen, die mit der Erfüllung dieser Pflichten befasst sind, auf die Einhaltung der Vertraulichkeit zu verpflichten.

11.3      Die Vertraulichkeitsverpflichtung entfällt, wenn die jeweils zur Vertraulichkeit verpflichtete Partei nachweist, dass

11.3.1   ihr eine bestimmte Information bereits bekannt war, bevor die Kooperation begonnen wurde,

11.3.2   sie diese Information von einer anderen, dazu berechtigten dritten Partei erhalten hat,

11.3.3   die Information allgemein zugänglich war, ohne dass die zur Vertraulichkeit verpflichtete Partei für diese allgemeine Zugänglichkeit verantwortlich ist,

11.3.4   sie die Information unabhängig von der laufenden Kooperation selbst entwickelt hat,

11.3.5   oder sie kraft behördlicher Anordnung oder gesetzlicher Verpflichtung zur Offenlegung verpflichtet war.

11.4      Bei der Versendung von Dokumenten auf elektronischem Wege, weist Telekonnekt darauf hin, dass diese Form der Übermittlung nicht gesichert erfolgt und die Einhaltung der Vertraulichkeit hierdurch nicht gewährleistet ist.

11.5      Telekonnekt weist darauf hin, dass personenbezogene Daten unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen gespeichert und im Zusammenhang mit Geschäftsvorfällen verarbeitet werden.

11.6 Der Kunde muss seine Zugangsdaten, insbesondere das von ihm gewählte Passwort geheim halten. Der Kunde ist verpflichtet, Telekonnekt umgehend zu informieren, wenn Anhaltspunkte dafür ersichtlich sind, dass die Zugangsdaten unberechtigt verwendet werden können.

11.7 Alle Angaben, die der Kunde im Bestellprozess macht, müssen aktuell und wahrheitsgemäß sein. Die Registrierung des Kunden erfordert dessen Volljährigkeit.

11.8 Die Details für den Umgang mit Daten nach den datenschutzrechtlichen Anforderungen haben die Parteien in einer Auftragsverarbeiter-Vereinbarung gemäß Art 28 DSGVO (Anlage ./2) festgelegt.

12. Sonstiges

12.1      Soweit in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder in den individuellen Vertragsbedingungen im Einzelvertrag nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, bedürfen alle Erklärungen und Mitteilungen im Rahmen des Vertragsverhältnisses und der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden der Textform.

12.2      Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der individuellen Vertragsbedingungen im Einzelvertrag bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel.

12.3      Telekonnekt behält sich vor, von Zeit zu Zeit Preisanpassungen durchzuführen. Im Falle von Änderungen der Kostenfaktoren, welche die Preise beeinflussen, ist Telekonnekt berechtigt, die vereinbarten Preise angemessen anzupassen. Diese Kostenfaktoren sind beispielsweise Produktions- und Lizenzkosten, Kosten für die technische Bereitstellung und die Verbreitung der angebotenen Produkte und Dienstleistungen, Kundendienst und andere Kosten des Verkaufs (z. B. Rechnungsstellung und Bezahlung, Marketing), allgemeine Verwaltungs- und andere Gemeinkosten (z. B. Miete, Zinsen und andere Finanzierungskosten, Kosten für Personal, Dienstleister und Dienstleistungen, IT-Systeme, Energie) sowie staatlich auferlegte Gebühren, Beiträge, Steuern und Abgaben oder Gesetzesänderungen, sofern diese Auswirkungen auf die Preisbildung haben. Über Preiserhöhungen wird der Kunden mindestens vier Wochen im Voraus schriftlich informieren. Der Kunde hat das Recht, bei Preiserhöhungen innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Mitteilung schriftlich zu widersprechen. Bei Widerspruch steht beiden Parteien das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags zu.

12.4      Zwischen den Parteien findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 (CISG) sind ausgeschlossen.

12.5      Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche gegenüber Kaufleuten und Körperschaften des öffentlichen Rechts ist für alle Verfahrensarten der Sitz der Telekonnekt. Telekonnekt hat zudem das Recht Kunden an ihrem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

12.6      Telekonnekt behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Zeit zu Zeit zu ändern oder zu ergänzen. Bei Dauerschuldverhältnissen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung. Bei sonstigen Schuldverhältnissen ist die jeweils gültige Version zum Zeitpunkt des Zustandekommens des jeweiligen Einzelvertrages maßgebend.

12.7      Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, oder der individuellen Vertragsbedingungen im Einzelvertrag ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die rechtlich möglich ist und der unwirksamen inhaltlich am nächsten kommt und den wohlverstandenen wirtschaftlichen Interessen der Parteien an der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht. Entsprechendes gilt für eventuelle Regelungslücken.

Anlagen:

Die Anlagen bilden einen integrierenden Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Anlage ./1          Wichtige Informationen für Ihre TI-Konnekt Installation

Anlage ./2          Auftragsverarbeiter-Vereinbarung gemäß Artikel 28 DSGVO

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