ePA 2.0 – PTV5

Die Elektronische patientenakte 2.0

Die elektronische Patientenakte 2.0 (PTV-5) ist endlich da! Wir unterstützen Sie, um ein reibungsloses Update zu ermöglichen.

Bestellen Sie jetzt das PTV-5 und lassen Sie dies sorgenfrei von uns installieren!

elektronische Patientenakte 2.0 (PTV-5)

Was ist die elektronische Patientenakte? Sie ist eine zentrale Anwendung der Telematikinfrastruktur (TI) und unterstützt Patienten, Ärzte, Zahnärzte, Apotheken, Hebammen, Physiotherapeuten und weitere Leistungserbringer dabei, relevante Gesundheitsdaten zur Verfügung zu stellen.

Die ePA bündelt als zentraler digitaler Speicherort medizinische Patientendaten und kann als zusätziliche Informationsquelle genutzt werden. Die Transparenz über Behandlungsabläufe, individuelle Therapieentscheidungen sowie die Kommunikation zwischen den Akteuren im Gesundheitswesen werden auf eine neue Stufe gehoben.

Der Patient entscheidet freiwillig ob er die ePA nutzen möchte. Über die Krankenkasse werden die nötigen Kriterien für den Zugang ausgegeben. Die Nutzung ist kostenfrei.

Die ePA 2.0 (PTV-5) ist eine erweiterte Version der zuvor erläuterten elektronischen Patientenakte. Das PTV-5 Update wird benötigt um zusätzliche Anwendungen und Funktionen nutzen zu können, welche im Folgenden zu finden sind.

Die Stufen der ePA

Stufe 1

Alle gesetzlich Versicherten haben seit dem 1. Januar 2021 Anspruch auf eine elektronische Patientenakte (ePA). Mit der ersten Stufe erhalten Patienten nun erstmals einen transparenten Überblick über ihre Gesundheitsdaten. Patienten haben die Möglichkeit ihre gesundheitsbezogenen Daten und die damit zusammenhängende Dokumente allen Leistungserbringern, die an ihrer medizinischen Behandlung beteiligt sind, zur Verfügung zu stellen. Die medizinischen Dokumente in der ePA sind bundesweit abrufbar und können einrichtungs- und sektorenübergreifend getauscht werden.

Diese Stufe ist besonders hilfreich für: GKV-Versicherte, Vertragsärzte und Zahnärzte, Apotheker, Psychotherapeuten, Krankenhäuser (+ darin tätige Belegärzte)

Unterstütze Anwendungen

  • Notfalldaten Management
  • elektronischer Medikationsplan
  • elektronischer Arztbrief

Was ist neu?

  • grobes Berechtigungskonzept
  • Erteilen von Berechtigungen für Institutionen
  • sichere Herausgabe der elektronischen Gesundheitskarte und der PIN
  • Einstellen, Herunterladen, Verwalten und Löschen von Dokumenten durch den Versicherten, sowie den LE

Stufe 2 (PTV-5)

Die Stufe zwei der ePA (ePA2.0), auch als PTV-5 bekannt, bringt weitere Funktionen und Anwendungen für die Leistungserbringer sowie Patienten mit sich.

Diese Stufe ist besonders hilfreich für: PKV-Versicherte, Hebammen, Physiotherapeuten, Pflegepersonal, Arbeitsmediziner, Gesundheitsämter, Reha-Kliniken

Was ist neu?

  • Weitere vollständig vergütbare Kartenterminals
  • Mittleres bis detailliertes Berechtigungskonzept
  • Einrichtung eines Vertreters (dieser bekommt eine Vollmacht über die ePA des angegebenen Patienten)
  • Stationäre Desktop-Version
  • Unterstützung standardisierter Dokumente
  • Einstellen von Abrechungsdatren durch Krankenkassen
  • Einfacher Umzug der Patientenakte bei Kassenwechsel

Unterstütze Anwendungen

  • Nutzung standardisierter Dokumente:
    • Impfausweis
    • Mutterpass
    • Kinderuntersuchungsheft
    • Zahnbonusheft
  • Einstellen von Abrechnungsdaten durch eine Krankenversicherung

Das PTV-5 ist voll erstattungsfähig und in Verbindung mit diesem bekommen Sie für die elektronische Signatur (QES) ein weiteres Kartenterminal. Dieses ist ebenso vollständig vergütbar.

Stufe 3

Die dritte Stufe beinhaltet eine digitale Verbindung zu dritten Diensten wie beispielsweise dem Organspenderegister oder dem nationalen Gesundheitsportal.

Diese Stufe ist besonders hilfreich für: DiGA-Hersteller, Gesundheits-Forschung

Was ist neu?

  • Geplante Anbindung auf nationaler Ebene:
    • Anbindung an das nationale Gesundheitsportal (gesund.bund.de)
    • Abgabe einer Organspendeerklärung beim Organspenderegister des BfArM

Unterstütze Anwendungen

  • Datenfreigabe für Forschungszwecke
  • Einstellen von DiGA-Daten
  • Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
  • Datenfreigabe für Forschungszwecke

Weitere Informationen zur elektronischen Patientenakte, PTV-5 sowie den medizinischen Informationsobjekten in der ePA und mehr finden Sie unter:

 

Fragen oder Anmerkungen zur TI?

Fragen zum TI-Anschluss, zu Rechnungen, Installationen, technischen Problemen oder einfach der Wunsch nach einer Beratung? Dann nehmen Sie schnell und bequem über unser Ticket System Kontakt auf.