ehba
Verwendung ehba
Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) ist eine Ausweiskarte für Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Apotheker und andere Leistungserbringer. Er ersetzt den klassischen Arztausweis aus Papier. Weshalb sich dadurch die Leistungserbringer in der digitalen Welt identifizieren können.
Hinzukommend funktioniert dieser elektronische Ausweis als Signatur. Denn der Inhaber kann mit dem eHBA elektronische Dokumente rechtsverbindlich unterschreiben. Fachleute sprechen hier von der „qualifizierten elektronischen Signatur (QES)“
Der eHBA der Generation 2.0 ist für viele Anwendungen der Telematikinfrastruktur (TI) Pflicht. Da dieser Ausweis der Sicherheit in der TI dient, ist dafür ein besonderes Antragsverfahren über die Landesärzte- oder -psychotherapeutenkammern notwendig.
Erfahren Sie mehr unter: kbv.de
Warum
QES
Der Heilberufsausweis ermöglicht allen Ärzten, Zahnärzten, Apothekern und weiteren Leistungserbringern sich gegenüber der Telematikinfrastruktur (TI) zu authentifizieren. Der Inhaber
des eHBAs verifiziert sich elektronisch mit der Karte, was zusätzlich den Authentifizierungsprozess beschleunigt.
Der eHBA dient neben der Idenitifzierung auch als Signatrur. Denn papierbasierte Abläufe werden in der Telematikinfrastruktur immer mehr durch digitale Prozesse ersetzt und somit wird ein Feature benötigt um elektronische rechtssichere Unterschriften zu erstellen. Diese Unterschrift ist für viele medizinische Anwendungen z. B. eArztbriefe, digitale Laborüberweisungen sowie Medikationspläne zwingend erforderlich.
Ebenso wird über den eHBA der Zugang zu den besonders geschützten Online-Daten oder -Diensten gewährt. Dies sind z.B. Zugänge zu den Portalen der Kammern oder Kassenärztlichen Vereinigungen.
Mithilfe der qualifizierten elektronischen Signatur (QES) können Leistungserbringer, bspw. Ärzte, Zahnärzte, Psyiotherapeuten etc. medizinische Dokumente und Datensätze elektronisch rechtssicher signieren. Hierbei ist die QES gleichgestellt mit der herkömmlichen Unterschrift per Hand.
Siehe: gematik- QES
Um die QES nutzen zu können sind folgende Voraussetzungen nötig:
- Der TI-Konnektor muss auf dem Softwarstand des sogenannten eHealth-Konnektors (PTV 3) sein
- Pro behandelndem Arzt- bzw. Psychotherapeut muss ein elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) ab Generation 2 vorhanden sein
- Sie benötigen den PIN für den eHBA (6-stellig) (dieser wird mit dem Transport-Pin freigeschalten, welcher per Post zugesand wird)
Ihre Vorteile
Weitere Inromationen
Welche Anwendungen kann ich mit dem eHBA nutzen?
Mit dem eHBA der zweiten Generation (G2) können Leistungserbringer Fachanwendungen der Telematikinfrastruktur (TI) nutzen, z. B. das Notfalldatenmanagement (NFDM) oder die ePatientenakte (ePA). Mit dem eHBA kann sich der Inhaber asuweisen und auf die Gesundheitskarten (eGK) seiner Patienten zugreifen. Der Fachdienst KIM wird zukünftig eine sichere digitale Kommunikation unter Leistungserbringern sowie auch mit Institutionen des Gesundheitswesens innerhalb der Telematikinfrastruktur ermöglichen. Der eHBA versieht die zu übermittelnden Nachrichten und medizinischen Dokumente mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES). Deshalb wird der eHBA künftig benötigt, um elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU) rechtsverbindlich digital zu unterzeichnen.
Wozu benötige ich einen eHBA für elektronische Arztbriefe?
Wie wird der elektronische Arztbrief gefördert?
Wer ist für die Förderung des eArztbriefes verantwortlich?
Ab wann wird die eAU verpflichtend?
Hier finden Sie ein ausführliches FAQ zum Thema eHBA von unserem langjährigen Partner medisign.
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