Physiotherapeuten nähern sich der Datenautobahn „Telematikinfrastruktur“.

Der freiwillige Anschluss an die TI soll schnellstmöglich erfolgen können.

Aktuell ist die Telematikinfrastruktur in aller Munde. Doch was genau verbirgt sich dahinter? Und für wen bringt sie welche Vorteile? Geregelt im Sozialgesetzbuch V und hier vor allem im § 306 bildet die so genannte TI den Grundstein für ein digitales Gesundheitswesen. Dem zu Grunde liegt das Ziel medizinische Informationen für alle Akteure im Gesundheitswesen getrennt vom Internet mittels einem eigenen, digitalen Netzwerks schneller, einfacher und sicherer verfügbar zu machen. Neben niedergelassenen Ärzten, Krankenhäusern und Apotheken sollen sich bald unter anderem auch Physiotherapeuten an die Telematikinfrastruktur anbinden lassen können. Doch ab wann genau ist das möglich? Und welchen Nutzen bringen die verschiedenen TI-Anwendungen konkret für die Physiotherapeuten und deren Patienten?

 

Die Anschlussfrist für Physiotherapeuten, die zu den so genannten „sonstigen Leistungserbringern“ zählen, ist erst 2026. Ursprünglich sollten sich Physiotherapeuten jedoch bereits ab dem 1. Juli 2021 freiwillig an die Telematikinfrastruktur anbinden lassen können. Doch der Start der Anbindung musste verschoben werden. Warum? Für einen Zugriff auf die ePA (siehe unten) benötigen PhysiotherapeutInnen eine Legitimation – den elektronischen Heilberufeausweis. Die Einführung ist fest geplant, doch verzögert sich der erstmögliche Ausgabetermin.

 

Zudem gibt es ein weiteres Problem, das zu einer Verschiebung der Anbindung führt: Es ist klar festgelegt, dass die Kosten für alle teilnehmenden Physiotherapeuten erstattet werden. Denn es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass die Krankenkassen für die Kosten, die für die Anbindung sowie den laufenden Betrieb anfallen, aufkommen müssen – auch wenn die Anbindung freiwillig erfolgt. Bislang sind die Verhandlungen zur Erstattungshöhe der TI-Einrichtungs- und Betriebskosten in Physiotherapiepraxen allerdings noch nicht abgeschlossen.

 

Doch sobald diese zwei Punkte geklärt sind, kann es auch für die Physiotherapeuten endlich losgehen. Die Anbindung ermöglicht eine sichere und schnelle Kommunikation zwischen allen Akteuren im Gesundheitswesen. Langwierige, komplizierte Abstimmungen mit Papierverordnungen, Rezepten und Nachfragen sind somit passé! Dank der TI können Patientendaten unkompliziert und direkt ausgetauscht werden.

 

Seit dem 1. Juli 2021 ist die ePa gesetzlich verpflichtend, d.h. alle Arztpraxen und Krankenhäuser in der Bundesrepublik müssen flächendeckend in der Lage sein die ePa-App ihrer Patienten auf Wunsch mit relevanten Dokumenten zu befüllen. Hierzu zählen zum Beispiel elektronische Medikationsplänen, der Notfalldatensatz oder Arztbriefe. Mit Einverständnis ihrer Patienten können die Physiotherapeuten auf die elektronische Patientenakte (ePA) zugreifen, Röntgenbilder einsehen und sich über Vorerkrankungen, Begleitumstände, etc. informieren. Dies ermöglicht es, besondere Gegebenheiten auf einen Blick zu erkennen und die Behandlung entsprechend anzupassen.

 

Mit der Einführung des eRezepts können an die TI angebundene Physiotherapeuten zudem ihre Praxisprozesse durch den Wegfall der Papier-Rezepte wesentlich verschlanken und leisten zudem einen wichtigen Beitrag für die Umwelt.

 

Aber auch KIM (Kommunikation im Medizinwesen) im Rahmen der TI sorgt bei den Physiotherapeuten für eine immense Erleichterung in ihrem „daily business“. Denn es ermöglicht eine schnelle und sichere Kommunikation zwischen allen Leistungserbringern, Leistungserbringerinstitutionen und Kostenträgern. Der Informationsaustausch oder auch Rückfragen erfolgt deutlich zeitsparender und unkomplizierter.

 

Die notwendige Basisaustattung für die Anbindung an die TI beinhaltet neben der Hardware in Form eines TI-kompatiblen Konnektors und TI-kompatiblen Kartenterminals sowie einer TI-kompatiblen Software für die Verknüpfung mit dem Praxismanagement, einen sicheren Internetzugang und den oben erwähnten elektronischen Heilberufsausweis sowie einen  Praxisaus- bzw. Institutionsausweis.

 

Übrigens: Dank mobilen Lösungen ist es möglich die Anwendungen flexibel einzusetzen. Nervige Zettelwirtschaft entfällt und es bleibt mehr Zeit für die eigentliche Behandlung oder ein persönliches Gespräch.