[14:48] Ekaterine Lemonjava

Sicherheit, Zeitersparnis und eine bessere Versorgungsqualität

Warum sollten Ärzte umfassend auf die Telematikinfrastruktur setzen?

Basierend auf dem Sozialgesetzbuch V und hier vor allem dem § 306 bildet die Telematikinfrastruktur (TI) den Grundstein für ein digitales Gesundheitswesen. Getrennt vom Internet dient sie dem schnellen und sicheren Datenaustausch zwischen allen Akteuren des Gesundheitswesens. Doch welchen Nutzen hat die Einführung der verschiedenen TI-Anwendungen konkret für Ärzte? Welche Möglichkeiten ergeben sich bereits in den Anfangsphasen? Und wie erleichtert sie den täglichen Praxisbetrieb?

Die Telematikinfrastruktur erhebt den Anspruch den Kommunikationsfluss auf eine neue Stufe zu heben sowie mehr Zeit für die Versorgung der Patienten zu ermöglichen. Außerdem soll somit die Versorgungsqualität erhöht und der Arbeitsalltag aller Praxismitarbeiter erleichtert werden.

Ein brandaktueller großer Pluspunkt für alle Ärzte im Zusammenhang mit der TI ist die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePa). Sie ist seit dem 1. Juli 2021 gesetzlich verpflichtend, d.h. alle Arztpraxen in der Bundesrepublik müssen flächendeckend in der Lage sein die ePa-App ihrer Patienten auf Wunsch mit relevanten Dokumenten, wie zum Beispiel elektronischen Medikationsplänen, den Notfalldatensatz oder Arztbriefen, zu befüllen.

Nicht nur für die Patienten und Apotheker, auch für die behandelnden Ärzte bietet dies immense Vorteile, da alle Patienteninformationen inkl. der umfänglichen, korrekten medizinischen Historie sicher und zentral an einem Ort gespeichert und bei Bedarf über die Praxisverwaltungssoftware gebündelt abgerufen werden kann. So ermöglicht die zentrale, immer verfügbare Datenquelle einen reibungslosen Informationsaustausch, verhindert nun vermeidbare doppelte Befunderhebungen und unterstützt einen ganzheitlichen Therapieansatz. Das sichere digitale Zuhause für medizinische Dokumente spart also Zeit sowie Geld und leistet zudem einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz, da Arztbriefe nicht mehr länger postalisch verschickt werden müssen. Dank höchster Sicherheitsmechanismen und Verschlüsselung sowie Übermittlung via einem „virtuellen privaten Netzwerk“ (VPN) ist ein Datenmissbrauch ausgeschlossen.

Zudem ermöglich der Anschluss an die TI die Nutzung von Kommunikation im Medizinwesen (KiM). Die schnelle, bedarfsgerechte Kommunikation ermöglicht einen vertraulichen, fälschungssicheren, intersektoralen Austausch sensibler Informationen zwischen allen Leistungserbringern, Leistungserbringerinstitutionen und Kostenträgern. Dies geschieht per E-Mail über die gesamte Behandlungsdauer hinweg und bietet darüber hinaus Revisionssicherheit. Der Inhalt der Nachricht wird durch Eingabe des elektronischen Heilberufsausweis-PINs signiert. Die Vorteile von KiM gegenüber anderen E-Mail-Anbietern sind neben der sicheren und zweifelsfreien Übertragung die zentralen Verzeichnis- und Adressdienste. So finden Ärzte schnell und unkompliziert den richtigen Adressaten für jegliche Patientendaten und können sich ebenso sicher sein, dass der Absender einer Nachricht auch tatsächlich der Absender ist. Die Nutzung von KiM ist aktuell noch freiwillig. In absehbarer Zeit wird die Fachanwendung jedoch verpflichtend benötigt, um elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (ab 1. Oktober 2021) und Heil- und Kostenpläne elektronisch an die Krankenkassen zu übermitteln. Vergütungen für Arztbriefe werden zudem seit dem 1. Juli 2021 ausschließlich für die KiM Nutzung gezahlt. Mit dem KiM-Dienst der Telekonnekt kann sich eine Praxis bis zu fünf Postfächer einrichten und jeweils eine eindeutig zugewiesene Adresse auswählen.

 

Kurz: Die TI bietet immense Vorteile – für Ärzte, ihre Patienten, sowie Apotheken und weiteren Leistungserbringern. Wir empfehlen daher ganz klar die Nutzung dieser Infrastruktur und den nächsten Schritt in der Digitalisierung des Gesundheitswesens zu wagen!

Besonderes Plus: Die Kosten für die Anbindung an die „Datenautobahn“ werden größtenteils erstattet. Nach den gesetzlichen Vorgaben sind die Krankenkassen verpflichtet, die erforderlichen Kosten für die Ausstattung der Praxen und den laufenden Betrieb zu übernehmen. Das betrifft auch die Kosten, die entstehen, wenn sich Ärzte mit den Anwendungen des Notfalldatenmanagement (NFDM), den elektronischen Medikationsplan (eMP), den KiM-Dienst oder die elektronische Patientenakte (ePA) rüsten.