eMedikationsplan, Notfalldatenmanagement und Co.

Wie die Telematikinfrastruktur die Rolle des Apothekers als Berater im Gesundheitswesen stärkt

 

Die TI bildet den Grundstein für ein digitales Gesundheitswesen. Getrennt vom Internet dient sie dem schnellen und sicheren Datenaustausch zwischen allen Akteuren im Gesundheitswesen. Sie erhebt den Anspruch den Kommunikationsfluss auf eine neue Stufe zu heben sowie die Versorgungsqualität zu erhöhen und den Arbeitsalltag aller Beschäftigten im Gesundheitswesen zu erleichtern. Für Apotheken ist die Anbindung an die TI seit September 2020 vorgeschrieben. Doch es gibt immer noch Apotheken, die den wichtigen Schritt in die Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens noch immer nicht gewagt haben. Dabei bringt die Telematikinfrastruktur schon jetzt eine Fülle an Vorteilen – für die Kunden, aber auch alle Mitarbeiter – mit sich.

Unerlässlich ist eine Anbindung zum Beispiel für die Impfzertifikatsausstellung in Zusammenhang mit der „Corona-Schutzimpfung“ – eine Tätigkeit, die aktuell von immenser Bedeutung ist.

Zudem werden digitale Rezepte zukünftig „State of the Art“ sein und auch die Bedeutung von elektronischen Medikationsplänen immer mehr zunehmen. Diese werden dann in der Apotheke vor Ort mittels Telematikinfrastruktur verarbeitet. Der sogenannte eMedikationsplan enthält Angaben zur Medikation des Patienten sowie weitere medikationsrelevante Daten, wie zum Beispiel Allergien oder Nierenfunktionswerte. Künftig wird diese Übersicht nicht mehr auf Papier ausgehändigt, sondern direkt auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) des Patienten gespeichert, was zu einer erheblichen Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit (Stichwort: Wechselwirkung) führt. Patienten mit mehr als drei verschreibungspflichtigen Medikamenten haben schon heute Anspruch auf einen eMedikationsplan – sofern sie das wünschen.

Darüber hinaus ist es dank der TI im Rahmen des Notfalldatenmanagement möglich – auf Wunsch des Versicherten – weitere wichtige Informationen über einen Patienten auf seiner eGK abzuspeichern, auf welche auch der beratende Apotheker zugreifen kann.

Zusätzlich erhält der Heilberufsausweis eine qualifizierte eSignatur (QES). Damit können nicht nur Ärzte und Ärztinnen Rezepte signieren, sondern auch Apotheker verfügen über eine rechtssichere digitale Unterschrift.

 

Vor diesem Hintergrund wird die Rolle des Apothekers als Berater im Gesundheitswesen wichtiger denn je. Zögern Sie also nicht länger und wagen Sie den nächsten Schritt in ein digitales Gesundheitswesen! Telekonnekt bietet hierfür ein Komplettpaket für die unkomplizierte Integration der Telematikinfrastruktur in Apotheken. Vom Konnektor über das Kartenterminal bis hin zum VPN-Zugang, von der Installation und Einweisung bis hin zur persönlichen Servicebetreuung kommt hier alles aus einer Hand. Das Rundum-Sorglos-Paket ist dabei überaus robust und einfach in der Installation und Wartung und besticht mit führenden zukunftsweisenden E-Health-Anwendungen.