[14:48] Ekaterine Lemonjava

Die Telematikinfrastruktur hält Einzug in das Behandlungszimmer.

Mit einem zweiten Kartenterminal die Möglichkeiten der TI voll ausschöpfen.

 

Die Telematikinfrastruktur (TI) bildet – basierend auf dem Sozialgesetzbuch V und hier vor allem dem § 306 – den Grundstein für ein digitales Gesundheitswesen. Sie dient dem schnellen und sicheren Datenaustausch zwischen allen Akteuren im Gesundheitswesen. Ein unerlässliches Instrumentarium in diesem Zusammenhang ist das Kartenterminal. Die meisten Arzt– bzw. Zahnarztpraxen verfügen aktuell nur über ein Kartenterminal, das fest am Empfang installiert ist und dort ausschließlich zum Versichertenstammdatenabgleich des Patienten verwendet wird. Die Refinanzierungsvereinbarungen im Rahmen der Telematikinfrastruktur ermöglichen jedoch den Bezug eines zusätzlichen vollständig vergüteten Kartenterminals. Im Zuge der neuesten Entwicklungen und Einsatzmöglichkeiten der TI ist ein zweites vergütetes Kartenterminal nicht nur ratsam. Für einen reibungslosen Praxis-Ablauf ist es jetzt sogar unumgänglich!

 

Das zweite Kartenterminal ist für den Einsatz an einem sicheren Aufstellungsort, wie zum Beispiel in dem Behandlungszimmer, gedacht. Alternativ kann es auch für die Patienten nicht sichtbar hinter dem Empfangstresen platziert werden. Der Arzt bzw. Zahnarzt (und auch der Versicherte) authentifizieren sich hierüber und können anschließend die verschiedenen Fachanwendungen der TI, wie elektronische Patientenakte (ePA), elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU), das elektronische Rezept (eRezept) oder auch Kommunikation im Medizinwesen (KIM) nutzen.

 

Eine Authentifizierung des Arztes über das erste Kartenterminal am Empfang hingegen stört nicht nur massiv den Arbeitsablauf an der Rezeption. Zudem muss stets sichergestellt sein, dass die Gesundheitsdaten anderer Versicherter für den Patienten nicht einsehbar sind. Um einen Missbrauch vorzubeugen, muss darüber hinaus dafür Sorge getragen werden, dass der elektronische Heilberufsausweises (eHBA) mittels dem die Authentifizierung des Arztes bzw. Zahnarztes erfolgt, nicht entwendet werden kann. Wird nur ein Kartenterminal verwendet, muss der eHBA also immer wieder herausgezogen werden. Bei einem erneuten Einstecken muss jedoch wieder sowohl der Freischalt- als auch der Authentifizierungspin eingegeben werden – ein kompliziertes Unterfangen, das dank dem zweiten Kartenterminal leicht umgangen werden kann.

 

Und auch für den Einsatz der neuen, überaus praktischen Komfortsignatur, die nur eine einmalige Anmeldung erfordert, ist ein an einem sicheren Aufstellungsort (nicht an der Rezeption!) platziertes Kartenterminal Voraussetzung.

 

Last but not least kann das zusätzliche Kartenterminal auch zum Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte genutzt werden, wenn das Kartenterminal an der Rezeption einmal ausfallen sollte.

 

So findet die TI zukünftig nicht mehr nur im Vorzimmer statt, sondern hält nun auch Einzug in das Behandlungszimmer – ein weiterer Schritt in Richtung der Digitalisierung des Gesundheitswesens!

 

Wir empfehlen daher dringend die Anschaffung eines zusätzlichen Kartenterminals. Zögern Sie nicht länger und nutzen Sie die Vorteile für Ihren Praxisalltag bei voller Refinanzierung!

 

Übrigens: Die Telekonnekt bietet verschiedene hochwertige, stationäre Kartenterminals zur Auswahl (https://telekonnekt.de/project/kartenterminals/). Besonderes Plus: Die verschiedenen Kartenlesegeräte der Firmen Cherry und Ingenico sind bereits vorkonfiguriert und ideal auf den RISE-Konnektor abgestimmt.