Die ePa – das Herzstück der TI So funktioniert die elektronische Patientenakte
Zusammenfassung:
Die elektronische Patientenakte (ePA) ist das Herzstück der Telematikinfrastruktur (TI) und ermöglicht es, medizinische Daten zentral, sicher und lebenslang zu speichern. Patienten entscheiden freiwillig über die Nutzung und wer Zugriff auf die Daten erhält. Die wichtigsten Vorteile sind:
- Zentraler Zugriff auf Arztbriefe, Röntgenbilder, Medikationspläne und mehr.
- Vermeidung von Doppeluntersuchungen und bessere Arzneimittelsicherheit.
- Zeit-, Kosten- und Umwelteinsparung durch digitale Dokumente statt Postversand.
Patienten erhalten die ePA kostenlos von ihrer Krankenkasse und können sie via App auf Smartphone, Tablet oder PC nutzen. Ärzte sind verpflichtet, auf Wunsch Unterlagen in die ePA zu übertragen. Der Zugriff erfolgt über die TI – dafür sind ein zweites Kartenterminal und ein aktuelles TI-Update erforderlich.
Fazit: Die ePA erleichtert den Informationsaustausch, unterstützt ganzheitliche Therapien und verbessert die medizinische Versorgung.
Die elektronische Patientenakte:
Wo ist mein Impfausweis? Wer hat den Arztbrief gesehen? Oder: Habe ich das Röntgenbild noch? Dank der Einführung der elektronischen Patientenakte (ePa) gehört das lästige Suchen nach diesen und anderen medizinischen Dokumenten zum Glück der Vergangenheit an. Doch wie funktioniert die ePa genau? Und welche Vorteile bringt sie für Patienten aber auch das medizinische Fachpersonal? Telekonnekt deckt auf.
Die ePa gilt als eines der Herzstücke der Telematikinfrastruktur (TI). Wichtig dabei ist jedoch: Alle Patienten können eine elektronische Patientenakte erhalten – mit Betonung auf „können“. Die Nutzung ist absolut freiwillig.
Der Vorstoß zu einer elektronischen Patientenakte geht auf einen Vorfall im Jahr 2003 zurück: Bei vielen Patienten, die damals ein Blutfett-Senker-Medikament einnahmen, traten schwere Wechselwirkungen – bis hin zum Tod – mit anderen Medikamenten, von deren Einnahme die verschreibenden Ärzte nichts wussten, auf. Um das künftig verhindern zu können, entstand die Idee Gesundheitsdaten und Krankheitsgeschichte zentral zu bündeln.
Nach Abschluss einer erfolgreichen Testphase, ist die elektronische Patientenakte (ePa) in ihrer aktuellen Form nun seit dem 1. Juli 2021 gesetzlich verpflichtend, d.h. seit diesem Tag müssen flächendeckend alle Arztpraxen in der Bundesrepublik in der Lage sein die ePa-App ihrer Patienten auf Wunsch mit den relevanten Dokumenten zu befüllen. Anderenfalls droht eine Honorarkürzung um ein Prozent.
Bei der ePa handelt es sich somit um ein einheitliches, übergreifendes Angebot, das Versicherte und Ärzte gemeinsam nutzen. Mit ihrer Hilfe werden medizinisch relevante Daten lebenslang zentral und einrichtungsübergreifend gespeichert. Auf Wunsch können Patienten ausgewählte Inhalte, wie zum Beispiel elektronische Medikationspläne, Notfalldatensatz oder Arztbriefe, den behandelnden Ärzten oder sonstigen Leistungserbringern zur Verfügung stellen.
Größter Benefit der ePa: Die ePa ermöglicht einen reibungslosen Informationsaustausch, verhindert unnötige doppelte Befunderhebungen und unterstützt einen ganzheitlichen Therapieansatz. Auch mögliche Wechselwirkungen verschiedener Arzneimittel können ausgeschlossen werden. Denn Informationen zu eingenommenen Medikamenten, früheren Behandlungen oder Untersuchungsergebnissen liegen immer zur Hand. Kurz: Die wichtigsten medizinischen Daten werden ortsunabhängig gespeichert und können jederzeit von überall abgerufen werden.
Zudem spart das sichere digitale Zuhause für medizinische Dokumente Zeit sowie Geld und leistet einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz, da Arztbriefe nicht mehr länger postalisch verschickt werden müssen.
Doch wie komme ich zu meiner ePa? Die Patienten wenden sich hierfür an ihre Krankenkasse. Diese stellt nach der Antragstellung eine entsprechende Anwendungssoftware zur Verfügung. Die App wird dann vom Versicherten auf dem Smartphone, Tablet oder PC installiert. Anschließend kann sie befüllt werden. Die ePA enthält dabei zwei verschiedene Bereiche: In dem einen Bereich stellen Patienten Dokumente, wie Gesundheits- oder Schmerztagebuch, selbst ein. Dokumente von Leistungserbringern, wie Arztbriefe oder Blut- oder Röntgenbilder, werden hingegen von den behandelnden Ärzten, Zahnärzte, Physiotherapeuten und Co hochgeladen. Diese sind verpflichtet auf Wunsch des Versicherten die medizinischen Unterlagen in seine Akte zu übertragen.
Wichtig: Die ePA muss von der gesetzlichen Krankenkasse kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.
Dank höchster Sicherheitsmechanismen ist ein Datenmissbrauch ausgeschlossen. Einzig und allein der Patient entscheidet, wer welche Informationen wann und wie lange einsehen kann. Einblick in die Daten bekommen somit ausschließlich die zugriffsberechtigten Ärzte, Leistungserbringer oder Apotheker, denen der Patient eine entsprechende Erlaubnis erteilt hat. Diese Berechtigung ist jedoch jederzeit widerrufbar.
In einem nächsten Schritt soll zudem auch die Integration von Medizinischen Informationsobjekten (MIO) möglich sein. Hierzu zählen eMutterpass, eImpfdokumentation, eZahnbonusheft sowie elektronisches Untersuchungsheft für Kinder.
Wichtig für alle Ärzte und sonstige Leistungserbringer: Der Zugriff auf die ePA erfolgt aus der Praxissoftware über die TI. Hierfür ist der Anschluss der Praxis an der TI erforderlich. Ergänzend werden zudem ein Praxissoftwareupdate ePa, ein elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) der zweiten Generation, ein Update des Konnektors (PTV-4) sowie ein E-Health Kartenterminal benötigt. Zudem empfiehlt sich ein zweites Kartenterminal.