TI-Pauschale: Finanzierung & Förderung der TI

TI-Pauschale: Finanzierung & Förderung der TI
TI-Pauschale: Finanzierung & Förderung der TI

TI-Pauschale – Auf einen Blick

  • Definition: Die TI-Pauschale ist eine monatliche Finanzierungsleistung für Leistungserbringergruppen im Gesundheitswesen zur Deckung der Kosten für Anschluss und Nutzung der Telematikinfrastruktur (TI).
  • Rechtsgrundlage: Die TI-Pauschale wurde durch das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) und eine Rechtsverordnung des BMG eingeführt und ist am 1. Juli 2023 in Kraft getreten.
  • Pauschalhöhe: Die Höhe der Pauschale variiert je nach Leistungerbringergruppe, Zeitpunkt der TI-Erstausstattung und ggf. Konnektortausch, wobei sie jährlich nach dem Punktwert erhöht wird – fehlende Anwendungen führen zu Kürzungen.
  • Auszahlung: Bei Arztpraxen erfolgt die Auszahlung über die Kassenärztlichen Vereinigungen auf Basis der Abrechnungsdatei oder einer Eigenerklärung der Praxis. Für Pflegeeinrichtungen, Ergotherapeuten, Physiotherapeuten, Hebammen und den öffentlichen Gesundheitsdienst wird die Pauschale hingegen vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen beantragt bzw. ausgezahlt. Apotheken erhalten die Pauschale aus dem Nacht- und Notdienstfonds.
  • Voraussetzungen: Voraussetzung ist die vollständige technische Ausstattung inklusive Konnektor, Kartenterminals, SMC-B und eHBA sowie die Nutzung zentraler TI-Anwendungen wie eAU, ePA und KIM.

Die monatliche TI-Pauschale für Leistungserbringer im Gesundheitswesen

Seit dem 1. Juli 2023 erhalten Leistungserbringer im Gesundheitswesen, unter anderem Arztpraxen, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen, eine monatliche TI-Pauschale. Sie dient der Finanzierung der notwendigen technischen Ausstattung und des laufenden Betriebs der Telematikinfrastruktur (TI).

Die Höhe der Refinanzierung wird in der Regel vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-S) mit den Verbänden der jeweiligen Leistungserbringergruppen verhandelt. Bei Ärzten und Apotheken hat jedoch das Bundesgesundheitsministerium (BMG) die Pauschale per Rechtsverordnung festgesetzt, da es zuvor zu keiner Einigung gekommen ist.

Die Pauschalhöhe richtet sich nach Faktoren wie dem Ausstattungsgrad, dem Zeitpunkt der Erstausstattung sowie einem möglichen Konnektortausch. Zudem spielt die Größe der Einrichtung eine Rolle. Maßgeblich ist dabei in Arztpraxen beispielsweise die Zahl der tätigen Ärztinnen und Ärzte zum Ende des jeweiligen Quartals.

Laut BMG orientiert sich die Höhe der monatlichen Pauschalen an den bisherigen Gesamtkosten der TI-Finanzierung. Ziel ist es, die tatsächlichen Aufwände für Anschluss und Betrieb weiterhin vollständig zu decken. Seit dem 1. Januar 2024 wird die Pauschale zudem jährlich angepasst. Sie steigt in Höhe des jeweils geltenden Orientierungswerts nach § 10 Abs. 2 der TI-Festlegung.

Für Leistungserbringer im Gesundheitswesen bedeutet das: Sie müssen die Kosten für die Anbindung an die TI nicht selbst tragen. Die Finanzierung erfolgt über die gesetzlichen Krankenkassen. Auch die Kosten für die Nutzung zusätzlicher TI-Anwendungen wie eAU oder NFDM sind darin enthalten.

Die Vertreterverbände der Leistungserbringergruppen und der GKV-Spitzenverband haben sich auf eine entsprechende Vereinbarung verständigt. Sollte sich der Markt oder die Anwendungslage verändern, kann die Finanzierungsvereinbarung überarbeitet werden.

Die Umsetzung erfolgt unkompliziert über die jeweilige Kassenärztliche Vereinigung. Schriftliche Nachweise sind in der Regel nicht erforderlich, denn die Beträge basieren auf den Daten aus der Quartalsabrechnung.

Die Höhe der TI-Pauschale

Die Höhe der monatlichen Erstattungsbeträge variiert je nach Leistungserbringergruppe, dem Zeitpunkt der TI-Ausstattung bzw. des Konnektortauschs sowie der Vollständigkeit der genutzten TI-Anwendungen.

Die Höhe der TI-Pauschale je Leistungserbringer finden Sie in unserer Übersicht zur monatlichen TI-Vergütungspauschale.

Voraussetzungen für die TI-Finanzierung

Damit ein Leistungserbringer Anspruch auf die TI-Pauschale hat, müssen bestimmte technische Voraussetzungen erfüllt sein. Entscheidend sind dabei sowohl die eingesetzten Anwendungen als auch die verwendeten Komponenten und Dienste. Die Anforderungen sind in der TI-Festlegung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) konkret geregelt.

Erforderliche Anwendungen

Damit ein Leistungserbringer die volle Pauschale erhält, muss er die nachfolgenden TI-Anwendungen in der jeweils aktuellen Version einsetzen (die erforderlichen Anwendungen können je nach Leistungserbringergruppe variieren):

Dabei gilt: Es reicht aus, wenn die aktuelle Version einer Anwendung nach deren Bereitstellung durch den Softwareanbieter zeitnah eingespielt wird.

Erforderliche Komponenten und Dienste

Neben den Anwendungen muss die technische Grundausstattung der Praxis oder Pflegeeinrichtung bestimmte Komponenten und Dienste umfassen:

Häufige Fragen und Antworten

Was ist die TI-Pauschale?

Die TI-Pauschale ist eine monatliche Finanzierung der Telematikinfrastruktur in Gesundheitseinrichtungen wie Arztpraxen, Psychotherapieeinrichtungen, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Sie ersetzt seit Juli 2023 die bisherige Einzelfinanzierung und deckt die laufenden Kosten für TI-Anwendungen und -Komponenten ab.

Was versteht man unter TI?

TI steht für Telematikinfrastruktur – das digitale Netzwerk im Gesundheitswesen. Es verbindet Praxen, Kliniken, Apotheken und andere Akteure sicher miteinander und ermöglicht den Austausch wichtiger Gesundheitsdaten.

Was ist ein TI-Zuschlag?

Der TI-Zuschlag bezeichnet ergänzende Zahlungen oder Erstattungen für Leistungen, die im Kontext der Nutzung von Telematikinfrastruktur-Anwendungen stehen. Er wird jedoch nicht flächendeckend gezahlt, sondern kommt nur vereinzelnd bei Leistungserbringern zum Einsatz, wenn beispielsweise die IT-Infrastruktur angepasst werden muss.

Wie hoch ist die TI-Pauschale in der Eigenerklärung?

Der Erstattungsbetrag richtet sich nicht nach der Eigenerklärung selbst, sondern nach Ausstattung, Betriebsgröße und Zeitpunkt der Telematikinfrastruktur-Einführung. Die Eigenerklärung dient lediglich als Nachweis, dass alle technischen Voraussetzungen erfüllt sind.