Was die Telematikinfrastruktur für mich als Zahnarzt bringt

Was die Telematikinfrastruktur für mich als Zahnarzt bringt

Die Datenautobahn mit Sinn! Der Zahnarzt von heute setzt auf die Vorteile der Telematikinfrastruktur.

Was die Telematikinfrastruktur für mich als Zahnarzt bringt
Zusammenfassung:

Die Telematikinfrastruktur (TI) ist gesetzlich vorgeschrieben und revolutioniert Zahnarztpraxen durch Sicherheit, Zeitersparnis und bessere Versorgungsqualität. Sie ermöglicht die elektronische Patientenakte (ePA), die alle medizinischen Daten zentral und sicher speichert, doppelte Befunderhebungen vermeidet und die Umwelt schont. Außerdem bietet Kommunikation im Medizinwesen (KIM) eine sichere, revisionssichere E-Mail-Kommunikation mit zentralen Adressverzeichnissen. KIM ist bereits verpflichtend für elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und wird für Arztbriefe vergütet. Krankenkassen übernehmen die meisten Kosten für die TI-Anbindung. Jetzt handeln und die Digitalisierung voranbringen!

Vorteile der Telematikinfrastruktur für Zahnärzte:

Digitalisierung ist das Schlagwort unserer Zeit – auch und vor allem im Gesundheitswesen. Den Grundstein hierfür legt die die Telematikinfrastruktur (TI) geregelt im Sozialgesetzbuch V und hier vor allem im § 306. Dieser wegweisende Schritt betrifft selbstverständlich auch die Zahnarztpraxen. Wer bislang noch nicht an der TI angeschlossen ist, sollte keinesfalls länger zögern. Vor allem vor dem Hintergrund, dass dieser Schritt bereits gesetzlich vorgeschrieben ist. Doch welche Vorteile bringt die Einführung der verschiedenen TI-Anwendungen für die Zahnärzte und ihre Praxismitarbeiter sowie ihre Patienten?

Im Vordergrund stehen Sicherheit, Zeitersparnis und eine bessere Versorgungsqualität, denn die TI hat sich zum Ziel gesetzt den Kommunikationsfluss auf ein neues Level zu heben.

So ermöglicht die TI zum Beispiel die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePa). Sie bringt nicht nur viele Vorteile – für die Patienten, aber auch die behandelnden Zahnärzte – mit sich, sondern ist seit dem 1. Juli 2021 sogar gesetzlich verpflichtend. Die Folge: Alle Zahnarztpraxen in Deutschland müssen auf Wunsch die ePa-App ihrer Patienten mit relevanten Dokumenten, wie zum Beispiel elektronischen Medikationsplänen, den Notfalldatensatz oder Arztbriefen, befüllen können. Alle Patienteninformationen werden hier sicher und zentral an einem Ort gespeichert. Bei Bedarf kann der behandelnde Zahnarzt über die Praxisverwaltungssoftware darauf zugreifen. So ermöglicht die ePa einen reibungslosen Informationsaustausch, verhindert unnötige doppelte Befunderhebungen und unterstützt darüber hinaus einen ganzheitlichen Therapieansatz. Sie spart gleichermaßen Zeit wie auch Geld und leistet einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz, da Dokumente nicht mehr länger haptisch ausgehändigt werden müssen. Dank höchster Sicherheitsmechanismen und Verschlüsselung sowie Übermittlung via einem „virtuellen privaten Netzwerk“ (VPN) ist ein Datenmissbrauch ausgeschlossen. Kurz: Die ePa ist das zukunftsweisende, sichere digitale Zuhause für medizinische Dokumente.

Zudem ermöglich die TI die Nutzung von Kommunikation im Medizinwesen (KIM), was weitere bahnbrechende Vorteile für alle Zahnarztpraxen mit sich bringt. KIM ermöglicht einen schnellen, vertraulichen, fälschungssicheren und intersektoralen Austausch sensibler Informationen, wie zum

Beispiel Röntgenbilder, zwischen allen Leistungserbringern, Leistungserbringerinstitutionen und Kostenträgern per E-Mail über die gesamte Behandlungsdauer hinweg. Darüber hinaus bietet es Revisionssicherheit. Durch Eingabe des elektronischen Heilberufsausweis-PINs wird die Schrift signiert. Damit bietet KIM gegenüber anderen E-Mail-Anbietern ein deutlich höheres Maß an Sicherheit. Zudem überzeugt es mit zentralen Verzeichnis- und Adressdiensten. So finden Zahnärzte schnell und unkompliziert den richtigen Adressaten und können sich sicher sein, dass der angegebene Absender einer Nachricht auch tatsächlich der Absender ist. Wichtig: Seit 1. Oktober wird die Fachanwendung nun benötigt, um elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen an die Krankenkassen zu übermitteln. Vergütungen für Arztbriefe werden bereits seit 1. Juli 2021 ausschließlich für die KIM-Nutzung gezahlt. Mit dem KIM-Dienst der Telekonnekt können sich Zahnarztpraxen bis zu fünf Postfächer einrichten und hierfür jeweils eine eindeutig zugewiesene Adresse auswählen.

Die TI bietet somit eine Fülle an Vorteilen – nicht für alle Zahnärzte, sondern auch für ihre Patienten, Apotheken und die sonstigen Leistungserbringer. Auch Zahnärzte sollten daher nicht zögern und den nächsten Schritt in der Digitalisierung des Gesundheitswesens wagen!

Besonderes Plus: Die Kosten für die Anbindung an die TI werden größtenteils erstattet. Nach den gesetzlichen Vorgaben sind die Krankenkassen verpflichtet, die erforderlichen Kosten für die Ausstattung der Zahnarztpraxen und den laufenden Betrieb zu übernehmen. Welche Kosten Ihnen erstattet werden, sehen sie in diesem Beitrag: