SMC-B: Elektronischer Praxisausweis / Institutionsausweis

SMC-B: Elektronischer Praxisausweis / Institutionsausweis
SMC-B: Elektronischer Praxisausweis / Institutionsausweis

SMC-B – Auf einen Blick

  • Definition: Die SMC-B Karte (Security Module Card Typ B) ist der elektronische Praxis- oder Institutionsausweis, der medizinische Einrichtungen wie Arzt- und Zahnarztpraxen, Apotheken oder Pflegeeinrichtungen sicher in der Telematikinfrastruktur (TI) authentifiziert.
  • Pflicht für medizinische Einrichtungen: Jede Praxis, Pflegeeinrichtung oder Apotheke benötigt sie, um sich als berechtigte Institution in der TI auszuweisen und digitale Gesundheitsanwendungen wie die elektronische Patientenakte (ePA) oder das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) nutzen zu können.
  • Notwendig für den Zugang zur TI: Ohne eine gültige Karte kann keine Verbindung zur Telematikinfrastruktur hergestellt werden. Sie ist essenziell für die Nutzung von Diensten wie eRezept, eAU oder NFDM.
  • Antrag & Kartenausstellung: Die Security Module Card Typ B kann über verschiedene Institutionen, abhängig von der Leistungserbringergruppe, beantragt werden. Dazu gehören unter anderem die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) für Ärzte, die Landesapothekerkammern für Apotheken oder das eGBR für Pflegeeinrichtungen. Die Ausstellung der Karte läuft dann über die entsprechenden Vertrauensdienstanbieter.

Was ist der elektronische Praxisausweis / Institutionsausweis?

Die SMC-B Karte (Security Module Card Typ-B), auch Praxisausweis oder Institutionsausweis genannt, ist die digitale Identität medizinischer Einrichtungen. Sie dient als Zugangsschlüssel zur Telematikinfrastruktur (TI) und ermöglicht Praxen, Kliniken, Apotheken, Pflegeeinrichtungen und anderen Leistungserbringern eine sichere Authentifizierung.

Die SMC-B Karte enthält folgende essenzielle Elemente:

  • Betriebsstättennummer (BSNR): Die eindeutige Identifikation von Arztpraxen.
  • Institutionskennzeichen (IK-Nummer): Dient der Identifizierung von allen weiteren Leistungserbringern, wie beispielsweise Pflegeeinrichtungen.
  • Kryptografisches Schlüsselmaterial: Ermöglicht eine sichere und verschlüsselte Datenübertragung zwischen der Einrichtung und der TI.

Ohne eine aktive Karte ist ein Zugriff auf die Telematikinfrastruktur nicht möglich – sie ist damit eine grundlegende Voraussetzung für den sicheren digitalen Austausch im Gesundheitswesen. Die Karte ist also essenziell für alle Leistungserbringer im Gesundheitswesen, um sich im Rahmen der TI authentifizieren zu können.

Das wird auch beispielsweise im Pflegebereich durch den Versorgungsvertrag geregelt – dieser besagt, dass jede Pflegeeinrichtung eine SMC-B-Karte besitzen muss.

Anwendungsmöglichkeiten & Funktionen der SMC-B Karte

Die SMC-B Karte ist der digitale Zugangsschlüssel für medizinische Einrichtungen zur Telematikinfrastruktur (TI). Sie ermöglicht eine sichere Authentifizierung, schützt den digitalen Datenaustausch und ist für zahlreiche Anwendungen im Gesundheitswesen unverzichtbar.

Wichtige Funktionen im Überblick:

  • Authentifikation: Der elektronische Praxis- und Institutionsausweis dient zur Identifizierung von Arztpraxen, Apotheken, Pflegeeinrichtungen sowie weiteren Einrichtungen im Gesundheitswesen und sichert die Verbindung zur Telematikinfrastruktur.
  • Institutionsstempel: Dokumente und Anfragen, die mit der SMC-B signiert werden, sind eindeutig der medizinischen Einrichtung zuzuordnen – nicht einer einzelnen Person.
  • Institutionsverschlüsselung: Sensible Praxis- oder Klinikdaten können durch die kryptografische Verschlüsselung sicher übermittelt und vor unbefugtem Zugriff geschützt werden.
  • Zugriff auf die elektronische Gesundheitskarte (eGK): Die SMC-B erlaubt den autorisierten Zugriff auf die eGK-Daten von Patienten, um medizinische Informationen auszulesen und zu verarbeiten.
  • VPN-Verbindung zur TI: Die SMC-B ermöglicht eine sichere Verbindung über das VPN der Telematikinfrastruktur, sodass berechtigte Institutionen auf TI-Dienste zugreifen können.
  • Sichere Kommunikation (KIM): Mit der SMC-B können Praxen und andere Institutionen verschlüsselte Nachrichten und Dokumente über den Kommunikationsdienst KIM (Kommunikation im Medizinwesen) senden und empfangen.

Wichtige Hinweise zur Nutzung der SMC-B Karte

Die SMC-B Karte ist eine essenzielle Komponente für den Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI). Damit die Nutzung der SMC-B Karte reibungslos funktioniert, sollten folgende Punkte beachtet werden:

  • Eine Karte pro Betriebsstätte: Jede medizinische Einrichtung benötigt eine eigene SMC-B Karte, die dauerhaft in einem stationären Kartenterminal verbleibt. Das Gerät sollte an einem sicheren Ort aufbewahrt werden, um Missbrauch oder Verlust zu vermeiden.
  • Aktivierung: Die Karte sollte unmittelbar nach Erhalt aktiviert werden, da die Freischaltung und technische Integration in die Telematikinfrastruktur mehrere Tage dauern kann. Erst danach sind bestimmte Dienste, wie die Kommunikation im Medizinwesen (KIM), nutzbar.
  • Gültigkeit & Verlängerung: Die SMC-B Karte hat eine Laufzeit von fünf Jahren. Um einen nahtlosen Übergang zu gewährleisten, sollte die Verlängerung mindestens sechs Wochen vor Ablauf beantragt werden.

Antragstellung für den Praxisausweis (SMC-B)

Um den elektronischen Praxisausweis (SMC-B) in der Telematikinfrastruktur (TI) nutzen zu können, muss ein standardisiertes Antragsverfahren durchlaufen werden. Dieses stellt sicher, dass nur berechtigte medizinische Einrichtungen Zugriff auf die TI erhalten.

So funktioniert die Antragsstellung:

  1. SMC-B Karte beantragen: Der Praxis- oder Institutionsausweis kann über das offizielle D-Trust eHealth Antragsportal bestellt werden.
  2. Identitätsprüfung: Der Antragsteller muss sich persönlich identifizieren, z.B. über das POSTIDENT-Verfahren oder einen anderen zugelassenen Identifikationsprozess.
  3. Freigabe durch die Kartenherausgeberorganisation: Nach erfolgreicher Identitätsprüfung erfolgt die Prüfung und Genehmigung des Antrags durch die zuständige Kammer oder Institution.
  4. Produktion & Versand: Nach der Freigabe wird die SMC-B produziert und per Einschreiben verschickt. Der PIN-/PUK-Brief wird aus Sicherheitsgründen separat und zeitversetzt zugestellt.
  5. Freischaltung der Karte: Nach Erhalt der Karte und des PIN-/PUK-Briefs muss der Institutionsausweis über das Antragsportal aktiviert werden. Erst nach dieser Freischaltung ist die Nutzung in der Telematikinfrastruktur möglich. Dazu muss die Karte dann in die bestehende Praxisinfrastruktur eingebunden werden.

Wichtiger Hinweis: Die Beantragung von einem SMC-B Institutions- oder Praxisausweis ist nur möglich, wenn die Einrichtung einem Inhaber eines elektronischen Heilberufsausweises (eHBA) zugeordnet werden kann.

Kartenherausgeber der SMC-B

Der Praxisausweis wird von verschiedenen zuständigen Organisationen ausgegeben, abhängig von der Art der medizinischen Einrichtung:

  • Kassenärztliche Vereinigungen (KV): Zuständig für Fachärzte und Psychotherapeuten.
  • Kassenzahnärztliche Vereinigungen (KZV): Herausgeber für Zahnärzte.
  • Landesapothekerkammern: Verantwortlich für die Ausstellung an Apotheken.
  • Deutsche Krankenhaus TrustCenter und Informationsverarbeitung GmbH (DKTIG): Zuständig für Krankenhäuser.
  • Elektronisches Gesundheitsberuferegister (eGBR): Herausgeber für nicht approbierte Gesundheitsberufe, wie beispielsweise Pflegeeinrichtungen.

Häufige Fragen und Antworten

Was ist die SMC-B?

Die SMC-B (Security Module Card Typ B) ist der elektronische Praxis- oder Institutionsausweis, der es medizinischen Einrichtungen ermöglicht, sich sicher in der Telematikinfrastruktur (TI) zu authentifizieren. Sie dient als digitaler Schlüssel für den Zugriff auf Anwendungen wie das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) und die elektronische Patientenakte (ePA).

Was ist der Unterschied zwischen SMC-B und eHBA?

Die SMC-B ist ein Institutionsausweis und weist eine Praxis, Klinik oder Apotheke als berechtigte medizinische Einrichtung aus. Der eHBA (elektronischer Heilberufsausweis) hingegen ist ein persönlicher Ausweis für medizinische Fachkräfte, mit dem sie sich digital identifizieren und rechtsgültige elektronische Signaturen erstellen können.

Wie viel kostet eine SMC-B Karte?

Die Kosten variieren je nach Anbieter. Beim elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR) gibt es zwei Zahlungsoptionen: 23,25 Euro pro Quartal oder 92,00 Euro pro Jahr, jeweils inklusive Mehrwertsteuer. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 24 Monate.

Wo wird die SMC-B eingesteckt?

Die SMC-B-Karte wird in ein Kartenterminal der Praxisinfrastruktur gesteckt und mit einer PIN freigeschaltet. Sie bleibt während des Betriebs der Telematikinfrastruktur dauerhaft im Terminal, um den Zugriff auf TI Anwendungen zu ermöglichen.