Sanitätshäuser – die neuen Teilnehmer der TI

Sanitätshäuser – die neuen Teilnehmer der TI

Willkommen auf der digitalen Datenautobahn! Auch Sanitätshäuser können sich nun bald der TI anschließen.

Sanitätshäuser – die neuen Teilnehmer der TI
Zusammenfassung:

Ab dem 1. Januar 2024 können Sanitätshäuser freiwillig die Telematikinfrastruktur (TI) nutzen, um ihre Arbeitsprozesse zu vereinfachen und die Versorgungsqualität für Patienten zu verbessern. Die wichtigsten Vorteile:

  • E-Rezept: Ab 2026 Pflicht für die Hilfsmittelversorgung (1. Juli = harte Frist).
  • KIM (Kommunikation im Medizinwesen): Schnelle und sichere Kommunikation mit Ärzten, Krankenkassen und weiteren Leistungserbringern.
  • Prozessoptimierung: Weniger Papierkram, Echtzeit-Übermittlung von Informationen.

Noch laufen Verhandlungen zur Vergütung, aber eine Refinanzierung der TI-Anbindung und Produkte ist geplant. Telekonnekt bietet Sanitätshäusern eine schnelle und unkomplizierte Anbindung an die TI – inklusive persönlichem Service.

Sanitätshäuser in der Telematikinfrastruktur:

Für die mehr als 4.500 Sanitätshäuser in Deutschland gibt es aktuell noch keine Pflicht zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI). Doch ab dem 1. Januar 2024 werden auch die Heil- und Hilfsmittelleistungserbringer (zunächst freiwillig) die Vorteile der TI nutzen können und so nicht nur eine Erleichterung und Zeitersparnis in ihren täglichen Arbeitsabläufen erfahren, sondern vielmehr auch ihren Patientinnen und Patienten eine bessere Versorgungsqualität bieten können.

Denn die Anbindung an die TI ermöglicht eine sichere und schnelle Kommunikation zwischen Ärzten, Apotheken, Krankenkassen und weiteren Leistungserbringern, wie eben den Sanitätshäusern. Kurz: zwischen allen Akteuren im Gesundheitswesen. Langwierige, komplizierte Abstimmungen mit Papierverordnungen, Rezepten und Nachfragen sind auch für Sie somit bald passé! Informationen können dann direkt, unkompliziert und in Echtzeit übermittelt werden.

Zukünftig soll zum Beispiel die Nutzung des E-Rezepts nicht nur für apothekenpflichtige Arzneimittel und Betäubungsmittel möglich sein, sondern auch für andere Heil- und Hilfsmittel genutzt werden. Somit können dann auch an die TI angebundene Sanitätshäuser ihre Arbeitsprozesse durch den Wegfall der Papier-Rezepte verschlanken und zudem einen wichtigen Beitrag für die Umwelt leisten.

Aktuell ist angedacht, dass ab dem 1. Januar 2027 die Hilfsmittelversorgung von gesetzlich Versicherten über das e-Rezept laufen können. (weiche Frist). Und Stand heute muss ab dem 1. Juli 2027 die Hilfsmittelversorgung von gesetzlich Versicherten über das E-Rezept laufen. (harte Frist).

Ein weiterer Vorteil ist aber beispielsweise auch die Nutzung von KIM (Kommunikation im Medizinwesen) im Rahmen der TI. Dies sorgt bei den Mitarbeitern der Sanitätshäuser für eine immense Erleichterung in ihrem „daily business“. Denn es ermöglicht eine schnelle und sichere Kommunikation zwischen allen Leistungserbringern, Leistungserbringerinstitutionen und Kostenträgern. Der Informationsaustausch oder auch Rückfragen erfolgen deutlich zeitsparender und unkomplizierter.

Wichtig: Noch sind die Verhandlungen zu einer Anbindung von Sanitätshäusern an die TI nicht abgeschlossen. Es ist jedoch fest davon auszugehen, dass auch die Sanitätshäuser von einer umfangreichen Vergütung für die Anbindung an die TI profitieren werden. Und auch eine Refinanzierung der weiteren TI-Produkte ist geplant.

Telekonnekt bindet die Sanitätshäuser schnell und unkompliziert an die TI an – ein persönlicher und kompetenter Service inbegriffen.