TI – der Schlüssel zu mehr Patientenzufriedenheit Welche Vorteile die Telematikinfrastruktur für den Patienten bringt
Zusammenfassung:
Die Telematikinfrastruktur (TI) bildet die digitale „Datenautobahn des Gesundheitswesens“ und ermöglicht einen schnellen, sicheren Datenaustausch zwischen allen Akteuren. Patienten profitieren durch Anwendungen wie:
- Elektronische Patientenakte (ePA): Alle medizinischen Daten zentral und sicher gespeichert, jederzeit verfügbar.
- Elektronischer Medikationsplan (eMP): Verhindert Wechselwirkungen und verbessert die Arzneimitteltherapiesicherheit.
- Notfalldatenmanagement (NFDM): Rettet Leben, indem Notfalldaten direkt von der eGK ausgelesen werden können.
- E-Rezept: Medikamente digital vorbestellen und liefern lassen, spart Zeit und Wege.
- Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU): Digitaler Versand an Krankenkassen und Arbeitgeber.
- Videosprechstunden: Flexibel und sicher – besonders in Krisenzeiten hilfreich.
Die TI stärkt die Gesundheitskompetenz der Patienten, reduziert Wartezeiten, vermeidet unnötige Bürokratie und doppelte Befunde. Mit der kommenden TI 2.0 wird das System noch einfacher und sicherer – und damit ein zentraler Mehrwert für Patienten und das Gesundheitswesen!
Fokus auf die Versorung der Patienten:
Den Grundstein für ein digitales Gesundheitswesen bildet die Telematikinfrastruktur (TI). Die „Datenautobahn des Gesundheitswesens“ dient dem schnellen und sicheren Datenaustausch zwischen den verschiedenen Akteuren im Gesundheitswesen. Neben Ärzten, Zahnärzten, Apotheken und Krankenkassen nutzen auch verschiedene sonstige Leistungserbringer schon jetzt die wegweisenden Vorteile der TI mit all ihren Anwendungen, wie elektronische Patientenakte (ePA), elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU), elektronischer Medikationsplan (eMP), elektronischer Arztbrief (eArztbrief), Notfalldatenmanagement (NFDM) oder e-Rezept. Doch nicht nur für die Leistungserbringer bietet die TI – sowohl heute als auch noch viel mehr in der Zukunft – immense Benefits. Auch die Hauptakteure in unserem Gesundheitssystem, die Patientinnen und Patienten, können dank der TI auf die Vorteile eines schlagkräftigen Gesundheitssystems setzen und eine verbesserte medizinische Versorgung genießen.
Wichtig vorab: Die allermeisten Anwendungen der TI sind für Patientinnen und Patienten freiwillig. Sie können frei entscheiden, ob sie diese für sich haben möchten oder nicht. Auch ein Löschen ist zu jedem Zeitpunkt möglich.
Dank der Digitalisierung brauchen die Patienten bei einem Arztbesuch nichts mehr außer ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK). Diese kann dank der TI nun deutlich mehr als „nur“ die Speicherung der Stammdaten der Versicherten. Vielmehr wurde sie mit der Einführung der kartenbasierten TI-Anwendungen um eMP und NFDM erweitert.
Der eMP leistet einen wichtigen Beitrag zur Prüfung der Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS-Datenmanagement). Er umfasst alle medikationsrelevanten Daten, wie Informationen zu Allergien und Unverträglichkeiten. Zudem werden dort die aktuelle Medikation (sowohl verordnet als auch rezeptfrei) und Informationen zur Einnahme aufgeführt. Darüber hinaus erhält der eMP relevante Informationen zu Arzneimittel, die aktuell nicht mehr eingenommen werden, in die Überprüfung der Sicherheit der Arzneimitteltherapie durch den Arzt, Apotheker oder Zahnarzt jedoch einbezogen werden. Das Ziel dieser Anwendung ist es, das Risiko von arzneimitteltherapiebezogenen Problemen und negativen Wechselwirkungen zu verringern.
Im Zuge des NFDMs können Ärzte, Notfallsanitäter oder andere Personen, die einen elektronischen Heilberufsausweis besitzen, im Notfall wichtige notfallrelevante Daten direkt von der eGK abrufen – auch ohne ausdrückliche Zustimmung der Patienten. Das können beispielsweise Informationen zu Diagnosen und auch Medikationen sein. Das kann Leben retten! Zusätzlich kann ein Hinweis auf das Vorhandensein bzw. den Ablageort „Persönlicher Erklärungen“, wie Organspendeausweis oder Patientenverfügung, hinterlegt werden. Grundsätzlich gilt: Die Notfalldaten dürfen nur im Rahmen einer Notfall-Behandlung ausgelesen werden. Unberechtigte Zugriffe sind strafbar.
Zusätzlich dient die eGK jetzt auch als Identifizierungsmittel, mit dessen Hilfe sich die Patienten für die Nutzung von Anwendungen, wie der ePA, ausweisen können. Die Mitnahme von Röntgenbildern, etc. entfällt daher. Das schon nicht nur die Umwelt, sondern macht es auch für die Patienten deutlich komfortabler. In der ePA sind alle Patienteninformationen inkl. der umfänglichen, korrekten medizinischen Historie sicher und zentral an einem Ort gespeichert. Bei Bedarf kann jederzeit gebündelt darauf zugegriffen werden. So ermöglicht die zentrale, immer verfügbare Datenquelle einen reibungslosen Informationsaustausch, verhindert unnötige doppelte Befunderhebungen und unterstützt einen ganzheitlichen Therapieansatz. Zudem wird der Empfang- und Anmeldeprozess in Praxen oder Krankenhäusern vereinfacht. Die Folge: kürzere Wartezeiten. Dank höchster Sicherheitsmechanismen ist ein Datenmissbrauch übrigens ausgeschlossen.
Auch das e-Rezept verspricht ein deutliches Mehr an Komfort für die Patienten: Über die E-Rezept-App können Versicherte das Rezept vorab an ihre Wunschapotheke senden. So erfahren sie, ob diese das Medikament vorrätig hat. Doppelte Apothekengänge gehören somit der Vergangenheit an! Die Kundinnen und Kunden können Medikamente bequem von zu Hause vorbestellen und diese dann abholen oder liefern lassen – wann und wie es ideal passt. Zudem kann das E-Rezept problemlos weitergeleitet werden. Angehörige oder Nachbarn können das Rezept einlösen und das Medikament vorbeibringen, wenn man selbst bewegungseingeschränkt ist.
Die Einführung der eAU bringt den Patienten ebenfalls eine echte Erleichterung und eine weitere „Zettelwirtschaft“ gehört damit der Vergangenheit an. Das System ist einfach und praktikabel, spart Zeit und Bürokratie und ist noch dazu gut für die Umwelt ist. In der Vergangenheit kam es zudem immer wieder zu Konflikten darüber, ob eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung rechtzeitig vorlag oder nicht. Auch dies soll durch die elektronische AU-Bescheinigung vermieden werden. Dank des elektronischen Versands der eAU vom Arzt an die Krankenkassen müssen sich Patientinnen und Patienten künftig nicht mehr um die Information dieser kümmern – ein echter Mehrwert. Und künftig soll auch die Information des Arbeitgebers digital – in diesem Fall dann durch die Krankenkasse – erfolgen. D.h. der Arbeitgeber fragt zukünftig die AU-Daten digital bei der Krankenkasse an und bekommt sie von dieser im Anschluss übermittelt.
Ein weiterer Vorteil der TI ist das Empowerment der Patientinnen und Patienten: Sie können dank der verschiedenen Möglichkeiten besser (gemeinsam mit den Fachleuten) bewusste medizinische Entscheidungen treffen und erlangen permanenten Zugriff auf ihre Daten. So stärken sie ihre Gesundheitskompetenz und können Erkrankungen sowie Behandlungen besser verstehen, was die Chance auf eine hervorragende medizinische Versorgung erheblich steigert.
Die TI ebnet zudem den Weg für Videosprechstunden. Gerade in Zeiten von Corona ein echter Benefit!
Fazit: Schon heute birgt die TI immense Vorteile für die Patientinnen und Patienten und sorgt für eine erhöhte Versorgungsqualität. Mit der schrittweisen Einführung der TI 2.0 wird sich dies noch einmal steigern. Denn die TI 2.0 oder auch die „TI der Zukunft“ verfolgt vor allem ein Ziel: Einfacher und sicherer zu werden mit klarem Nutzen – auch und vor allem für die Patienten!