
Leistungsnachweis in der Pflege – Auf einen Blick
- Definition: Der elektronische Leistungsnachweis (eLNW) ersetzt die papierbasierte Dokumentation von Pflegeleistungen. Er ermöglicht eine digitale, sichere und transparente Erfassung aller erbrachten Maßnahmen in verschiedenen Bereichen.
- Vorteile: Effizientere Abrechnung durch digitale Übermittlung, weniger Papieraufwand im Arbeitsalltag, gesteigerte Transparenz für Patienten und Leistungserbringer, besser Nachvollziehbarkeit der erbrachten Leistungen.
- Pflicht für ambulante Pflegedienste: Seit dem 1. Dezember 2024 können ambulante Pflegedienste den elektronischen Leistungsnachweis freiwillig einführen. Ab 1. Dezember 2026 müssen alle Leistungen nach § 105 SGB XI digital erfasst werden. Dazu gehören Pflegesachleistungen, Verhinderungspflege und Entlastungsleistungen.
- Technische Umsetzung: Pflegekräfte nutzen mobile Endgeräte, um sich mit der Beschäftigtennummer in einer Pflegesoftware anzumelden. Die Erfassung und Bestätigung der Leistung erfolgt direkt vor Ort.
- Rechtssichere Dokumentation: Die elektronische Unterschrift des Pflegekunden bestätigt die erbrachten Leistungen. Anschließend wird der Nachweis mit einer elektronischen Signatur manipulationssicher gespeichert.
- Übermittlung & Abrechnung: Der vollelektronische Leistungsnachweis wird über die Telematikinfrastruktur (TI) sicher an die Kostenträger übermittelt. Dies reduziert den bürokratischen Aufwand und beschleunigt die Abrechnung & Kommunikation.
Was ist der elektronische Leistungsnachweis?
Der elektronische Leistungsnachweis ersetzt den papierbasierten Nachweis von Pflegeleistungen, der bisher in vielen Pflegeeinrichtungen üblich war. Pflegekräfte dokumentieren die erbrachten Leistungen künftig direkt vor Ort über mobile Endgeräte, wodurch die Verwaltungsprozesse erheblich vereinfacht werden.
- Weniger Bürokratie – Pflegekräfte sparen Zeit, da die manuelle Papierdokumentation entfällt.
- Mehr Transparenz – Die erfassten Leistungen werden fälschungssicher und nachvollziehbar gespeichert.
- Sichere Datenübertragung – Alle Informationen werden über die Telematikinfrastruktur (TI) verschlüsselt an die Kostenträger übermittelt.
Mit dieser Umstellung wird die gesamte Pflegebranche entlastet und der Pflegedatenaustausch erfolgt effizienter und rechtssicher.
Fristen zur Einführung des elektronischen Leistungsnachweises
Die Einführung des elektronischen Leistungsnachweises erfolgt stufenweise, um Pflegeeinrichtungen auf die digitale Variante vorzubereiten. Seit dem 1. Dezember 2024 besteht die Möglichkeit, den elektronischen Leistungsnachweis auf freiwilliger Basis zu erproben. Spätestens ab dem 1. Dezember 2026 ist die Abrechnung über das TI-gestützte Modell final verpflichtend.
- Seit 1. Dezember 2024: Pflegeeinrichtungen können den elektronischen Leistungsnachweis freiwillig erproben und ihre Prozesse frühzeitig anpassen.
- Erprobungsphase bis 2026: Einrichtungen haben Zeit, sich an die neuen Prozesse zu gewöhnen und die notwendige technische Infrastruktur einzuführen.
- Ab 1. Dezember 2026: Alle ambulanten Pflegeleistungen müssen zwingend digital über mobile Endgeräte erfasst werden.
Es wird empfohlen, die Übergangsphase zu nutzen, um digitale Leistungserfassungs-Apps einzuführen und das Personal entsprechend zu schulen.
Wie funktioniert der elektronische Leistungsnachweis?
Der elektronische Leistungsnachweis digitalisiert die Erfassung, Bestätigung und Abrechnung von Pflegeleistungen. Die Dokumentation erfolgt direkt vor Ort über mobile Endgeräte, wodurch der gesamte Prozess effizienter gestaltet wird.
So läuft die digitale Leistungserfassung ab
- Personalisierte Anmeldung: Pflegekräfte melden sich mit ihrer Beschäftigtennummer am mobilen Endgerät an. Dies stellt sicher, dass jede erbrachte Leistung einer bestimmten Pflegefachkraft zugeordnet ist.
- Direkte oder unmittelbare Erfassung: Die erbrachten Pflegeleistungen werden entweder während oder unmittelbar nach der Leistungserbringung digital dokumentiert. Auch bei Einsätzen mehrerer Pflegekräfte beim selben Klienten bleibt die Erfassung individuell nachvollziehbar.
- Transparente Darstellung: Der Leistungsnachweis wird direkt auf dem mobilen Endgerät angezeigt, sodass die Klientin oder der Klient die erbrachten Leistungen vom Pflegedienst überprüfen und bestätigen kann.
- Digitale Unterschrift & fälschungssichere Speicherung: Die Bestätigung erfolgt durch die elektronische Unterschrift des Klienten auf dem Mobilgerät. Anschließend wird der unterschriebene Leistungsnachweis mit einer elektronischen Signatur gesichert, wodurch das Dokument unveränderbar und manipulationssicher wird.
- Sichere Übermittlung an die Kostenträger: Die Abrechnung wird über den Kommunikationsdienst KIM (Kommunikation im Medizinwesen) verschlüsselt an die Kassen über die Telematikinfrastruktur (TI) übermittelt.
Fixierung auf eine Monatsplanung fällt weg
Mit dem elektronischen Leistungsnachweis entfällt die bisher notwendige Monatsplanung, da die Pflegeleistungen nicht mehr im Voraus fixiert, sondern tagesaktuell erfasst und dokumentiert werden.
- Flexible Planung: Pflegedienste können ihre Einsätze nun nach Bedarf anpassen, anstatt sich an einen starren Monatsplan zu halten.
- Fokus auf erbrachte Leistungen: Die digitale Erfassung ermöglicht es, nur tatsächlich durchgeführte Leistungen zu dokumentieren, ohne an feste Planvorgaben gebunden zu sein.
Für welche Leistungsarten ist die digitale Bestätigung vorgesehen?
In der ersten Einführungsstufe wird der elektronische Leistungsnachweis für bestimmte Leistungen nach § 105 SGB XI eingeführt. Dazu gehören:
- Pflegesachleistungen nach § 36 SGB XI – Regelmäßige Unterstützung durch ambulante Pflegedienste, beispielsweise bei der Körperpflege, Ernährung oder Mobilität.
- Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI – Ersatzpflege, wenn die eigentliche Pflegeperson vorübergehend ausfällt.
- Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI – Zusätzliche Hilfen für pflegebedürftige Personen und Angehörige, z.B. Betreuungsangebote oder hauswirtschaftliche Unterstützung.
- Zukünftige Erweiterungen: Die digitale Bestätigung wird schrittweise auf weitere Leistungsbereiche ausgeweitet, um die Dokumentation und Abrechnung in der Pflege weiter zu vereinfachen.
Herausforderungen und Lösungsansätze
Die Einführung des elektronischen Leistungsnachweises (eLNW) bringt zahlreiche Vorteile mit sich – gleichzeitig gibt es aber auch Herausforderungen, die Pflegeeinrichtungen überwinden müssen.
Typische Herausforderungen:
- Technische Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI): Pflegeeinrichtungen müssen sicherstellen, dass ihre Software und mobilen Endgeräte interoperabel sind und allen gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
- Schulung der Mitarbeitenden: Der Umgang mit dem eLNW setzt eine praxisnahe Einarbeitung für Pflegekräfte voraus, damit die digitale Dokumentation reibungslos funktioniert.
- Akzeptanz und Gewöhnung im Alltag: Der Wechsel von Papierdokumentation zu digitalen Prozessen erfordert eine Umgewöhnung für alle Beteiligten.
So lassen sich diese Hürden erfolgreich überwinden:
- Frühzeitige Vorbereitung: Wer sich rechtzeitig mit dem Thema beschäftigt und die digitale Leistungserfassung testet, kann die Umstellung schrittweise angehen.
- Kompetente Partner an der Seite: Eine erfolgreiche Implementierung gelingt leichter mit fachkundiger Begleitung, bestehend aus praxisnahen Schulungen und kompetenter Unterstützung.
- Wettbewerbsvorteil durch Digitalisierung in der Pflege: Pflegeeinrichtungen, die den eLNW frühzeitig implementieren, profitieren von effizienteren Prozessen, weniger Verwaltungsaufwand.
Stimmen aus der Praxis: Positive Erfahrungen
Unser Partner Curasoft, ein führender Softwareanbieter für ambulante und stationäre Pflege, sieht in der Einführung des eLNW eine große Chance:
„Unsere Kunden berichten uns, dass die Digitalisierung der Leistungsnachweise enorme Vorteile bringt. Das Ausdrucken und Einsammeln der unterschriebenen Leistungsnachweise entfällt komplett mit der digitalen Unterschrift in unserer App go.sign. Pflegekräfte können ihre Zeit effizienter nutzen und sich besser auf die eigentliche Pflege konzentrieren. Auch die Fehlerquote in der Dokumentation sinkt deutlich.“
Ein weiterer Vorteil ist die nahtlose Integration des eLNW in bestehende Systeme:
„Wir haben unsere Software frühzeitig auf die Anforderungen des eLNW angepasst. Die Resonanz ist durchweg positiv, da die Nutzer eine intuitive Bedienung schätzen und die Abläufe als deutlich einfacher empfinden.“
Häufige Fragen und Antworten
Was ist ein Leistungsnachweis in der Pflege?
Ein Leistungsnachweis in der Pflege dient dazu, die erbrachten Pflegeleistungen gegenüber den Kostenträgern nachzuweisen und abzurechnen. Er dokumentiert alle Maßnahmen, die im Rahmen der Pflege erbracht wurden – von der körpernahen Pflege über soziale Betreuung und hauswirtschaftliche Unterstützung bis hin zur medizinischen Behandlungspflege.
Was muss dokumentiert werden in der Pflege?
Eine vollständige Pflegedokumentation ist essenziell, um die Versorgung der Patienten sicherzustellen und die Qualität der Pflege nachzuweisen. Dabei werden sowohl personenbezogene Daten als auch pflegerische Maßnahmen detailliert festgehalten. Wichtige Bestandteile sind unter anderem das Patientenstammblatt, eine Pflegeanamnese, der Medikamentenplan sowie Dokumentationen zu spezifischen Maßnahmen wie Wundversorgung, Diätverordnungen oder Trink- und Fieberprotokolle.
Was muss ein Pflegeleistungsnachweis enthalten?
Ein vollständiger Pflegeleistungsnachweis umfasst alle wichtigen Angaben, um eine korrekte Abrechnung mit den Krankenkassen zu gewährleisten. Dazu gehören der Leistungsumfang sowie der Zeitaufwand, der für die jeweilige Maßnahme benötigt wurde. Zusätzlich muss der Leistungsnachweis eine Bestätigung des Pflegekunden oder einer vertretenden Person enthalten – im Falle des elektronischen Leistungsnachweises erfolgt diese digital per Unterschrift auf dem mobilen Endgerät.