
DiPA – Auf einen Blick
- Definition: Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) unterstützen pflegebedürftige Personen und deren Angehörige im Alltag, fördern die Selbstständigkeit und erleichtern pflegerische Abläufe.
- Anwendungsbereiche: DiPA werden zur Alltagsunterstützung, pflegerischen Begleitung (z. B. Sturzprävention) und zur Unterstützung für Angehörige genutzt.
- Vorteile: Entlastung von Pflegebedürftigen, Förderung der Selbstständigkeit, verbesserte Kommunikation, geprüfte Sicherheit und finanzielle Unterstützung.
- Kostenübernahme: Die Pflegekasse übernimmt bis zu 53 € monatlich, sofern die Anwendung im offiziellen DiPA-Verzeichnis gelistet ist.
- DiPA beantragen: Ein Antrag erfolgt direkt bei der Pflegekasse. Derzeit gibt es noch keine gelisteten DiPA und damit auch keine Antragsformulare.
Was versteht man unter digitalen Pflegeanwendungen?
Unter digitalen Pflegeanwendungen (DiPA) lassen sich digitale Pflegelösungen wie Trainingsprogramme für kognitive oder körperliche Fähigkeiten verstehen. Solche Lösungen sind Apps oder Webanwendungen, die Pflegebedürftige und deren Angehörige im Alltag unterstützen.
Dabei kann es sich beispielsweise um Gedächtnistraining-Apps oder Online-Übungsprogramme handeln, die der Vorbeugung von Erkrankungen und gesundheitlichen Risiken dienen. DiPA können sowohl von der pflegebedürftigen Person selbst als auch gemeinsam mit Angehörigen, ehrenamtlichen Pflegenden oder Pflegediensten genutzt werden.
Im Rahmen der digitalen Versorgung fallen unter den neuen Leistungsanspruch auch digitale Produkte, die zur Bewältigung besonderer Pflegesituationen gedacht sind. Das können beispielsweise Programme zur Förderung der Mobilität oder zur Unterstützung bei Demenz sein. Ergänzende Unterstützungsleistungen können von Pflegediensten erbracht werden, wenn dies von der pflegebedürftigen Person gewünscht ist oder diese für die DiPA erforderlich sind.
Wird die Nutzung einer digitalen Pflegeanwendung von der Pflegekasse genehmigt, übernimmt diese die Kosten sowohl für die Anwendung selbst als auch für ergänzende Unterstützungsleistungen durch ambulante Pflegeeinrichtungen. Das monatliche Budget ist hierbei jedoch auf aktuell 53 Euro pro Monat beschränkt.
Arten und Anwendungsbereiche von DiPA
Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) sind darauf ausgerichtet, pflegebedürftige Menschen in ihrem Alltag zu unterstützen, ihre Selbstständigkeit zu fördern und einer Verschlimmerung der Pflegebedürftigkeit entgegenzuwirken. Sie leisten einen wichtigen Beitrag dazu, die Lebensqualität von Pflegebedürftigen zu verbessern und pflegende Angehörige oder das Personal in Pflegeeinrichtungen zu entlasten.
Digitale Pflegeanwendungen sind verfügbar als:
- Apps für die Nutzung auf dem Smartphone oder Tablet.
- Webanwendungen, die über den Browser am Computer oder auf einem Laptop aufgerufen werden können.
Sowohl als Pflege-Apps als auch als Webanwendungen sind DiPA für verschiedene Anwendungsbereiche vorgesehen, die Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen zugutekommen:
- Unterstützung im pflegerischen Alltag: DiPA können anleiten und helfen, die Selbstständigkeit und Fähigkeiten von Pflegebedürftigen aufrechtzuerhalten oder zu verbessern.
- Organisation des Pflegealltags: Sie erleichtern die Planung und Strukturierung des Pflegealltags, um Aufgaben effizienter zu bewältigen.
- Hilfe in besonderen pflegerischen Situationen: DiPA können den Gesundheitszustand von Pflegebedürftigen verbessern. Sie bieten unter anderem Übungen zur Sturzprävention oder Programme zur Förderung kognitiver Fähigkeiten, wie Gedächtnistraining für Menschen mit Demenz.
- Entlastung pflegender Angehöriger: Einige DiPA sind speziell darauf ausgelegt, von Angehörigen oder ehrenamtlichen Pflegepersonen genutzt zu werden, um die Pflegebedürftigen bestmöglich zu unterstützen und den gesamten Pflegeprozess zu erleichtern.
Vorteile für Pflegebedürftige und Angehörige
Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) bieten die Möglichkeit, einer möglichen Verschlimmerung der Pflegebedürftigkeit entgegenzuwirken und gleichzeitig die Pflegequalität zu verbessern.
Das Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG) schafft einen Rahmen, um digitale Helfer wie DiPA, Telemedizin und eine allgemein bessere Vernetzung im Gesundheitswesen zu fördern. Ziel ist es, die Versorgung von Pflegebedürftigen zu modernisieren und die Pflegeprozesse effektiver zu gestalten.
Die Bundesregierung ist davon überzeugt, dass die Verschlimmerung der Pflegebedürftigkeit durch den Einsatz von DiPA gebremst werden kann. Dazu sollen unter anderem die folgenden Vorteile für Pflegebedürftige und deren Angehörige beitragen:
- Erleichterte Organisation und einfachere Bewältigung von Herausforderungen im Pflegealltag.
- Vereinfachte Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen Pflegebedürftigen, Pflegende und Medizinern.
- Entlastung der Pflege durch einfache Zuteilung von Aufgaben.
- Verbesserung der Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person.
- Beteiligung der Pflegekasse an den Kosten.
Kostenübernahme durch die Pflegeversicherung
Die Kosten für digitale Pflegeanwendungen (DiPA) werden nur dann von der Pflegeversicherung übernommen, wenn die jeweilige Anwendung im DiPA-Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gelistet ist.
Stand Februar 2025 wurden noch keine Anwendungen in dieses Verzeichnis aufgenommen. Zukünftig wird das Verzeichnis jedoch auch darüber informieren, ob und welche ergänzenden Unterstützungsleistungen erstattet werden können.
Grundsätzlich übernimmt die Pflegeversicherung bis zu 53 Euro pro Monat für digitale Pflegeanwendungen. Für die Kostenerstattung ist kein Rezept erforderlich, der Antrag wird direkt bei der Pflegeversicherung gestellt. Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad sowie der Nachweis, dass die DiPA im individuellen Fall hilfreich ist.
Die Teilkostenübernahme durch die Pflegekasse gilt entweder für die digitale Pflegeanwendung selbst oder für ergänzende Unterstützungsleistungen, die im Zusammenhang mit der Anwendung stehen. Eventuelle Mehrkosten müssen von der pflegebedürftigen Person selbst getragen werden.
Bei einer erstmaligen Bewilligung durch die Pflegekasse ist die Genehmigung auf maximal sechs Monate befristet. Wird nach Ablauf dieser Zeit festgestellt, dass die DiPA genutzt wird und ihre Ziele erreicht, kann die Pflegekasse eine unbefristete Bewilligung erteilen. Ein erneuter Antrag durch die pflegebedürftige Person ist in diesem Fall nicht erforderlich.
DiPA beantragen: So geht es
Der Antrag auf die Kostenerstattung einer DiPA ist durch die pflegebedürftige Person bei der Pflegekasse zu stellen. Dazu muss lediglich ein Antragsformular der Pflegekasse ausgefüllt und eingereicht werden.
Hinweis: Da aktuell noch keine DiPA im Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gelistet sind, stehen derzeit auch keine entsprechenden Antragsformulare zur Verfügung.
DiPA und DiGA – Unterschiede im Überblick
Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) und digitale Pflegeanwendungen (DiPA) unterscheiden sich in ihrer Zielgruppe, ihrem Zweck und ihrer Finanzierung.
DiPA sind digitale Anwendungen, die Pflegebedürftige im Alltag unterstützen und helfen sollen, ihre Selbstständigkeit zu erhalten oder eine Verschlimmerung der Pflegebedürftigkeit zu verhindern. Sie werden nicht ärztlich verordnet, sondern direkt bei der Pflegeversicherung beantragt. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist ein anerkannter Pflegegrad, und die Anwendung muss im zukünftigen DiPA-Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gelistet sein.
DiGA hingegen sind digitale Anwendungen, die dazu dienen, Krankheiten zu erkennen, zu lindern oder zu behandeln. Sie werden ärztlich verordnet oder können direkt von der Krankenkasse genehmigt werden. Ihr Fokus liegt auf der medizinischen Versorgung und Gesundheitsüberwachung, weshalb sie im DiGA-Verzeichnis des BfArM gelistet sein müssen.
Häufige Fragen und Antworten
Was ist DiPA?
Eine digitale Pflegeanwendung (DiPA) ist eine App oder Webanwendung, die Pflegebedürftige und deren Angehörige im Alltag unterstützt. Sie soll die Selbstständigkeit fördern, pflegerische Abläufe erleichtern und zur Stabilisierung der Pflegesituation beitragen. DiPA werden staatlich geprüft und können unter bestimmten Voraussetzungen teilweise von der Pflegekasse finanziert werden.
Was sind Beispiele für digitale Pflegeanwendungen?
Beispiele für digitale Pflegeanwendungen sind Gedächtnistraining-Apps zur Förderung der kognitiven Fähigkeiten und Übungsprogramme zur Verbesserung der Mobilität oder Sturzprävention. Außerdem unterstützen Apps für pflegende Angehörige bei der Organisation und Dokumentation des Pflegealltags.
Was ist der Unterschied zwischen DiGA und DiPA?
Die wesentlichen Unterschiede zwischen digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) und digitalen Pflegeanwendungen (DiPA) liegen in ihrem Zweck und ihrer Finanzierung: DiGA dienen der Behandlung und Überwachung von Krankheiten und werden von der Krankenkasse übernommen, während DiPA Pflegebedürftige im Alltag unterstützen und von der Pflegeversicherung finanziert werden.