[14:48] Ekaterine Lemonjava

Die TI-Anwendungen eMP und NFDM

Ein echter Mehrwert für die Patientinnen und Patienten

Der elektronische Medikationsplan (eMP) und das Notfalldatenmanagement (NFDM) sind zwei medizinische TI-Anwendungen, die bereits seit 2020 erfolgreich im Einsatz sind. Mit deren Einführung verlagerte sich der Schwerpunkt der Telematikinfrastruktur (TI) vom administrativen in den versorgenden Bereich und hält damit Einzug in die Behandlungsräume – auch und vor allem im Fall eines Notfalls. Die beiden Anwendungen eröffnen damit vollkommen neue Möglichkeiten für die (Notfall-)Versorgung.

 

Wichtig vorab: Für Patientinnen und Patienten sind beide Anwendungen freiwillig. Sie können frei entscheiden, ob sie diese für sich haben möchten oder nicht. Auch ein Löschen ist zu jedem Zeitpunkt möglich.

 

Der elektronische Medikationsplan (eMP) ist eine digitale Weiterentwicklung des bereits im Oktober 2016 eingeführten bundeseinheitlichen Medikationsplans (BMP) und wird direkt auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gespeichert. Er leistet so einen wichtigen Beitrag zur Prüfung der Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS-Datenmanagement). Der eMP umfasst – neben den Patientenstammdaten – alle medikationsrelevanten Daten, wie Informationen zu Allergien und Unverträglichkeiten. Zudem werden dort die aktuelle Medikation (sowohl verordnet als auch rezeptfrei) und Informationen zur Einnahme aufgeführt. Darüber hinaus erhält der eMP relevante Informationen zu Arzneimittel, die aktuell nicht mehr eingenommen werden, in die Überprüfung der Sicherheit der Arzneimitteltherapie durch den Arzt, Apotheker oder Zahnarzt jedoch einbezogen werden. Das Ziel dieser Anwendung ist es, das Risiko von arzneimitteltherapiebezogenen Problemen zu verringern.

 

Sowohl Hausarzt und Fachärzte als auch Apotheker pflegen den eMP gemeinsam und sind auf Wunsch des Patienten zur Aktualisierung der Daten verpflichtet. Ab einer Einnahme bzw. Anwendung von mindestens drei Medikamenten über einen Zeitraum von mindesten 28 Tagen besteht ein gesetzlicher Anspruch auf die Erstellung und Pflege eines eMPs. Wichtig: Die Patienten müssen stets einwilligen, bevor Ärzte oder Apotheker ihre Daten einsehen, aktualisieren und löschen. Zudem sind ihre Daten im Regelfall mit einer PIN vor unberechtigten Zugriffen geschützt.

 

Das Anlegen des eMP erfolgt durch den Hausarzt – schnell und unkompliziert. Nach einem Aufklärungsgespräch inkl. ausdrücklicher Einwilligung – mündlich oder schriftlich – erfolgt die Abfrage der Patienten-PIN. Diese muss durch den Patienten vorab bei der Krankenkasse beantragt warden. Anschließend wird der eMP über das Praxisverwaltungssystem (PVS) angelegt und auf der eGK gespeichert. Eine Kopie wird in der Regel automatisch im PVS abgelegt. Auf Wunsch der Patientin oder des Patienten wird zusätzlich ein Papierausdruck mitgegeben. Der Ausdruck entspricht dem bundeseinheitlichen Medikationsplan und wird aus dem eMP generiert.

 

Tipp: Ermutigen Sie Ihre Patienten, bei allen Arzt-, Zahnarzt-und Apothekenbesuchen sowie im Krankenhaus auf ihren eMP hinzuweisen !

 

Eine weitere TI-Anwendung, deren Einführung der Gesetzgeber im Zuge des E-Health-Gesetzes vorgesehen hat, ist das Notfalldatenmanagement (NFDM). Im Zuge dessen können Ärztinnen und Ärzte, Notfallsanitäter oder andere Personen, die einen elektronischen Heilberufsausweis besitzen, in einem medizinischen Notfall wichtige notfallrelevante Daten direkt von der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) abrufen – auch ohne Zustimmung der Patienten. Das können beispielsweise Informationen zu Diagnosen und auch Medikationen sein. Zusätzlich kann ein Hinweis auf das Vorhandensein bzw. den Ablageort „Persönlicher Erklärungen“, wie eines Organspendeausweises oder einer Patientenverfügung, hinterlegt werden. Grundsätzlich gilt: Die Notfalldaten dürfen nur im Rahmen einer Notfall-Behandlung ausgelesen werden. Unberechtigte Zugriffe sind strafbar. Auf der eGK wird daher genau protokolliert, wer wann und wo auf den Notfalldatensatz zugegriffen hat.

 

Auch das Anlegen des Notfalldatensatz erfolgt schnell und einfach. Nach der Aufklärung wählt der (Haus-)Arzt mit Hilfe des Praxisverwaltungssystems (PVS) alle relevante Informationen aus und signiert den Datensatz elektronisch bevor er ihn auf der eGK speichert. Eine Kopie wird im PVS abgelegt.

 

Um die beiden TI-Anwendungen eMP und NFDM nutzen zu können müssen die Ärztinnen und Ärzte nicht nur an die Telematikinfrastruktur angebunden sein. Zudem benötigen sie TI-Anbindung einen E-Health-Konnektor, einen elektronischen Heilberufsausweis der zweiten Generation (eHBA 2.0) sowie evtl. ein weiteres Kartenterminal im Sprechzimmer. Das Praxisverwaltungssystem muss zusätzlich entsprechend upgedatet sein.

 

Gut zu wissen: Die Praxen haben Anspruch auf die Erstattung der Kosten ab dem Zeitpunkt zu dem sie die benötigten Komponenten für eMP und/oder NFDM vorhalten und anwenden können.