[14:48] Ekaterine Lemonjava

Hebammen, Physiotherapeuten, Pflegekräfte und Co aufgepasst!

Im Rahmen eines Pilotbetriebs in Nordrhein-Westfalen schon jetzt den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) über die eGBR beantragen.

 

Um die Telematikinfrastruktur mit all ihren Vorteilen – wie zum Beispiel den Anwendungen elektronische Patientenakte (ePa), elektronisches Rezepts (E-Rezept) oder elektronische Notfalldaten – nutzen zu können, benötigen auch nicht-approbierte Gesundheitsfachberufe einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA). Der eHBA ist eine personenbezogene Chipkarte im Scheckkartenformat zur persönlichen Authentifizierung. Mit dem eHBA können sich die Nutzer somit auch elektronisch ausweisen.

 

Das Bundesland Nordrhein-Westfalen hat nun über sein Serviceportal eine Pilotphase zur Ausgabe elektronischer Heilberufsausweise (eHBA) gestartet. Hebammen, Physiotherapeuten, Pflegekräfte und Co, die über eine Berufserlaubnis in Nordrhein-Westfalen verfügen, können somit ab sofort schnell und komfortabel beim neu ins Leben gerufenen elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR) ihren eHBA beantragen.

 

Ärzte und Ärztinnen sowie Apotheker:innen erhalten ihren eHBA für gewöhnlich über ihre Kammern, Gesundheitshandwerker über deren berufsständische Vertretungen. Das neue geschaffene eGBR hingegen ist ab sofort für diejenigen Leistungserbringer zuständig, die nicht über eigene Körperschaften verfügen, denen die Aufgabe zur Ausgabe von eHBA gesetzlich zugewiesen wurde. Das eGBR ist im ersten Quartal 2022 in den Vollbetrieb übergegangen.

 

Im ersten Schritt können Angehörige der folgenden Heilberufe einen eHBA bei der eGBR beantragen:

– Pflegefachmänner/frauen

– Altenpfleger:innen

– Gesundheits- und Krankenpfleger:innen

– Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger:innen

– Physiotherapeuten und Physiotherapeutinnen

– Hebammen und Geburtshelfer

 

Die Beantragung des eHBAs über die eGBR ist schnell und unkompliziert online möglich. Berechtigte müssen sich hierfür im NRW-Serviceportal anmelden bzw. authentifizieren. Zudem benötigen sie für die Antragstellung ihre Berufserlaubnisurkunde in digitaler Form. Im Anschluss an die Beantragung geben sie die Produktion des eHBAs bei einem Vertrauensdiensteanbieter ihrer Wahl in Auftrag.

 

Übrigens: Das eGBR ist als gemeinsame Stelle der Bundesländer bei der Bezirksregierung Münster angesiedelt. Nach Ablauf der Pilotphase ist geplant, dass ebenfalls von dort aus auch die bundesweite Ausgabe an zugangsberechtigte Heilberufsgruppen erfolgt. Ein genauer Termin hierfür steht allerdings bislang noch nicht fest.

 

Hinweis: Neben dem eHBA ist für die Nutzung der verschiedenen Anwendungen der Telematikinfrastruktur auch eine Security Module Card Typ B (SMC-B) zwingend nötig. Der parallele Einsatz dieser beiden Instrumente zur Authentifizierung wird den hohen Anforderungen an den Patientendatenschutz gerecht. In naher Zukunft soll auch die Beantragung der Security Module Card Typ B (SMC-B) für Institutionen der Leistungserbringenden über die eGBR möglich sein.