Die Meilensteine der TI Die schrittweise Digitalisierung des Gesundheitswesens

Meilensteine der TI
Zusammenfassung:

Die Telematikinfrastruktur (TI) bildet die digitale Grundlage für das Gesundheitswesen, ermöglicht sicheren Datenaustausch zwischen Ärzten, Apotheken, Krankenkassen und weiteren Akteuren und entwickelt sich stetig weiter. Wichtige Meilensteine seit 2019 waren u.a. die Einführung von Versichertenstammdatenmanagement, eMedikationsplan, Notfalldatenmanagement (NFDM), KIM (sichere Kommunikation), digitale Gesundheitsanwendungen (DiGAs), eAU (elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) und eRezept.

Ausblick: Mit der TI 2.0 bis Ende 2025 soll der Einsatz von Konnektoren entfallen und die Infrastruktur einfacher, sicherer und internetbasiert werden. Elektronische Identitäten ersetzen bisherige Authentifizierungsmethoden, Patienten erhalten mehr Kontrolle via Apps über ePa und eRezepte. Ziel ist ein modernes, vernetztes und nutzerfreundliches digitales Gesundheitswesen.

Meilensteine der Telematikinfrastruktur

Die Telematikinfrastruktur (TI) oder auch die „Datenautobahn des Gesundheitswesens“  ist DER Grundstein für ein digitales Gesundheitswesen. Ihr Ziel ist es den schnellen und sicheren Datenaustausch zwischen den verschiedenen Akteuren im Gesundheitswesen, wie Ärzten, Zahnärzten, Apotheken und Krankenkassen, aber auch sonstigen Leistungserbringern, zu ermöglichen. Dabei ist die TI einem sich stetig wandelnden Prozess unterworfen. Seit ihrer Einführung hat sie sich kontinuierlich weiterentwickelt und auch für die nahe Zukunft sind weitreichende Reformen geplant. Telekonnekt gibt einen Überblick über die wichtigsten Meilensteine der TI.

Entwicklung und Status quo

Die Anwendungsmöglichkeiten der TI sind in den letzten Jahren stark angewachsenen. Im Zentrum aller Überlegungen stand und steht dabei immer das Wohl der Patientinnen und Patienten. In ihrer aktuellen Erscheinungsform basiert die TI auf den Überlegungen und Prämissen der 2000er Jahre. Zunächst erfolgte die Anbindung freiwillig. Doch seit Juli 2019 sind alle Ärzte und Zahnärzte sowie die Psychotherapeuten gesetzlich verpflichtet sich der TI anzuschließen. Für Apotheken besteht diese Pflicht seit September 2020, für Krankenhäuser seit Januar 2021. In der Realität haben jedoch wenige „Ausreißer“ diesen Schritt bisher immer noch nicht beschritten. Für verschiedene weitere der sonstigen Leistungserbringer ist die Anschlussfrist hingegen noch nicht verstrichen. Doch auch sie können die Vorteile der TI schon heute freiwillig nutzen. Denn die TI lohnt sich für alle Akteure und birgt schon heute eine Vielzahl an Vorteilen – Tendenz steigend!

Ein wegweisender Meilenstein war im Juli 2019 die verpflichtende Einführung einer Durchführung des Versichertenstammdatenmanagements. Ein Jahr später wurde der erste E-Health-Konnektor zugelassen, der verschiedene weitere Anwendungen ermöglicht. Hierzu zählen das Notfalldatenmanagement (NFDM) ebenso wie der eMP (elektronische Medikationsplan). Mit deren Einführung verlagerte sich der Schwerpunkt der TI endgültig vom administrativen in den versorgenden Bereich. Die TI hielt damit auch in der Realität Einzug in die Behandlungsräume. Im Zuge des NFDMs können Ärztinnen und Ärzte, Notfallsanitäter oder andere Personen, die einen elektronischen Heilberufsausweis besitzen, in einem medizinischen Notfall wichtige notfallrelevante Daten direkt von der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) abrufen. Der eMP umfasst – neben den Patientenstammdaten – alle medikationsrelevanten Daten, wie Informationen zu Allergien und Unverträglichkeiten. Zudem werden dort die aktuelle sowie vergangene Medikation (sowohl verordnet als auch rezeptfrei) und Informationen zur Einnahme aufgeführt. Das Ziel dieser Anwendung ist es, das Risiko von arzneimitteltherapiebezogenen Problemen zu verringern. Zeitgleich kam es zur Einführung von KIM (Kommunikation im Gesundheitswesen). Der Datenaustausch zwischen den verschiedenen Akteuren wird hierdurch nicht nur sicherer, sondern auch schneller und einfacher.

Im Oktober 2020 wurden erstmals auch so genannte DiGAs (Digitale Gesundheitsanwendungen) zugelassen. Hierbei handelt es sich um “Gesundheits-Apps”. Wichtig: Die Finanzierungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherungen gilt dabei jedoch nur für solche Programme, die durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geprüft und in das DiGA-Verzeichnis aufgenommen worden sind. Ferner ist es seit Oktober 2020 unter bestimmten Voraussetzungen möglich eAUs im Nachgang an eine Videosprechstunde auszustellen.

Einen weiteren Meilenstein stellte im Januar 2021 der Beginn der Testphase der ePa (elektronischen Patientenakte) dar. Seit Juli 2021 ist die ePa nun auch flächendeckend im Einsatz. Der Versand von eArztbriefen über die TI ist seit April 2021 möglich.

Die nächsten Meilensteine bilden nun die Einführung der eAU sowie des eRezepts. Mit der Einführung der eAU kommt es zu einem gut funktionierenden Datenstrom, der einfach und praktikabel ist, eine Menge Zeit und Bürokratie spart und – dank der Einsparung von Papier – auch noch gut für die Umwelt ist. Außerdem kam es in der Vergangenheit immer wieder zu Konflikten darüber, ob eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung rechtzeitig vorlag oder nicht. Auch dies soll durch die neue elektronische AU-Bescheinigung vermieden werden. Unter einer eAU versteht man zunächst die digitale Information der Krankenkasse über die Arbeitsunfähigkeit eines Versicherten. Bislang musste dies durch den Patienten erfolgen. Nun übernimmt der Arzt diese Aufgabe – mit wenigen Klicks über die TI. Zudem soll auch die Information des Arbeitgebers künftig digital – in diesem Fall dann durch die Krankenkasse – erfolgen. Auch die Einführung des eRezepts hilft die „Zettelwirtschaft“ zu beenden – adieu rosa Zettel! Es bietet zudem zahlreiche weitere Vorteile –für die verschreibenden Ärzte, die Apotheken und vor allem für die Patientinnen und Patienten. Denn die benötigten Medikamente können dank der digitalen Ausrichtung schneller, sicherer und komfortabler bestellt werden. Somit bleibt mehr Zeit für das Wesentliche: Die Gesundheit!

Ausblick

In den nächsten Jahren ist ein grundlegender Wandel der TI geplant. Denn seit ihrer Einführung hat sich nicht nur die Technologie enorm weiterentwickelt. Auch die Bedürfnisse und Anforderungen der Patientinnen und Patienten sind nicht mit denen von vor zehn Jahren zu vergleichen. Die TI 2.0 soll daher noch einfacher und sicherer mit klarem Nutzen für alle Akteure werden. Größte Neuerung: Der Einsatz von Konnektoren soll künftig entfallen. Geplant ist eine „Arena für digitale Medizin“. Die TI 2.0 soll also universell über das Internet, d.h. zeit- und ortsunabhängig über eigene Endgeräte, erreichbar sein. Zudem wird die Authentifizierung auch ohne Institutionskarte SMC-B bzw. elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) möglich sein. Vielmehr ist geplant, sogenannte elektronische Identitäten zum Einsatz zu bringen. Aber auch für die Patientinnen und Patienten verspricht die TI 2.0 einen deutlichen Mehrwert. So sollen sie künftig selbst via App Zugriff auf ihre ePa und ihre eRezepte erhalten. Zudem sind für die Zukunft Kombinationen von Diensten geplant. Informationen können so leichter zusammengeführt werden. Ein Beispiel hier ist die Aktualisierung der ePa durch den Patienten mittels dem automatischen Abgleich mit einem Schmerztagebuch (DiGA). Der Umbau hin zur TI 2.0 ist schrittweise bis Ende 2025 vorgesehen. Die Migration soll parallel zum Regelbetrieb der TI durchgeführt werden.