Wie von Hand, aber digital!

Leistungserbringer von heute „unterschreiben“ mit der Komfortsignatur.

Ein elektronischer Heilberufsausweises (eHBA) ist inzwischen verpflichtend. Doch nicht nur deshalb setzen die Leistungserbringer im Gesundheitswesen auf diesen. Vielmehr bietet er eine Fülle von Vorteilen und Erleichterungen im täglichen Praxisalltag.

 

So haben alle Inhaber eines eHBA die Möglichkeit eine elektronische Signatur (qualifizierte elektronische Signatur – QES) zu erstellen, die der eigenhändigen Unterschrift rechtlich gleichgestellt ist. Arztbriefe und Abrechnungsunterlagen für die Kassenärztliche Vereinigung können damit also ebenso wie Notfalldaten auf der elektronischen Gesundheitskarte, elektronischen Rezepten oder elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU) rechtssicher und medienbruchfrei elektronisch unterschrieben werden.

 

Die QES ist somit ein Basisfeature für (gesetzliche) Anwendungen und an die digitale TI-Identität eines Leistungserbringers gekoppelt. Neben dem eHBA (erhältlich unter https://www.ehba.de/telekonnekt/) ist für die Erstellung einer QES zusätzlich zum Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI) ein TI-Konnektor mit dem ePA-plus-Standard (PTV4+) (die entsprechende Lizenz kann unter https://direkt.telekonnekt.de/kunden bestellt werden) und ein eHealth-Kartenterminal zwingend erforderlich.

 

Die „normale“ elektronische Signatur wird mittels der Eingabe einer PIN ausgelöst. Durch die Stapelsignatur können mit einer PIN-Eingabe gleich mehrere Signaturen ausgelöst werden. Und noch besser: Bei der Komfortsignatur, die im Rahmen der Einführung des eRezeptes unterstützt wird, muss nur einmal die PIN am Kartenlesegerät eingegeben werden. Anschließend wird die QES für maximal 250 Dokumente vorbereitet und kann über einen Zeitraum von bis zu 24 Stunden genutzt werden. Sobald ein neues Dokument erstellt wird, wird es durch ein sogenanntes auslösendes Merkmal, wie zum Beispiel ein Doppel-Klick im Praxisverwaltungssystem, automatisch blitzschnell signiert.

 

Dies hat gleich mehrere Vorteile: Die Unterlagen können unkompliziert, mittels Kommunikation im Medizinwesen (KIM) sofort signiert und versandt werden. Eventuelle Probleme bei der Datenübermittlung aufgrund einer TI-Störung, die – wie auch andere technische Störungen der Praxis-IT – nicht immer gänzlich ausgeschlossen werden kann, werden sofort erkannt. Zudem kann der Arzt bei einer elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung dem Patienten den haptischen Ausdruck der Ausfertigung für die Krankenkasse direkt mitgeben. Das ist auch der Grund, warum die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) die Komfortsignatur empfiehlt.

 

Wichtig in diesem Zusammenhang: Der eHBA muss bei der Komfortsignatur die ganze Zeit gesteckt bleiben. Anderenfalls muss die PIN-Eingabe und Authentifizierung erneut erfolgen.

 

Die Komfortsignatur ist überaus sicher: Jeder Arzt und jede/r Medizinische Fachangestellte (MFA) sollte im Praxisverwaltungssystem über einen eigenen Zugang verfügen. Wenn dies gewährleistet ist, kann der eHBA eindeutig dem Arzt zugewiesen werden. Nur dieser kann die entsprechende Signatur durchführen.