Allgemeine ambulante Palliativversorgung (AAPV): Umfassende Betreuung für sterbenskranke Menschen

Allgemeine ambulante Palliativversorgung (AAPV): Umfassende Betreuung für sterbenskranke Menschen
Allgemeine ambulante Palliativversorgung (AAPV): Umfassende Betreuung für sterbenskranke Menschen

AAPV – Auf einen Blick

  • Ziel der AAPV: Die allgemeine ambulante Palliativversorgung (AAPV) sichert die Lebensqualität schwerstkranker Menschen durch Symptomlinderung und Versorgung in der häuslichen Umgebung.
  • Maßnahmen der AAPV: Sie umfasst palliativmedizinische Assessments, Hausbesuche, 24/7-ärztliche Erreichbarkeit und patientenorientierte Fallbesprechungen zur individuellen Versorgungsplanung.
  • Abgrenzung zur SAPV: Die allgemeine ambulante Palliativversorgung ist Teil der hausärztlichen Regelversorgung und eignet sich für Patienten mit beherrschbaren Symptomen, während die SAPV bei komplexem Versorgungsbedarf durch spezialisierte Palliative-Care-Teams übernommen wird.
  • Ärztliche Qualifikation: Für die AAPV benötigen Ärzte entweder eine 40-stündige Weiterbildung in Palliativmedizin oder vergleichbare Qualifikationen sowie praktische Erfahrung mit mindestens 15 Palliativpatienten innerhalb der letzten drei Jahre.
  • Digitalisierung: Über die Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) können behandelnde Ärzte z.B. E-Rezepte ausstellen, auf Gesundheitsdaten zugreifen und Versorgungsprozesse effizienter koordinieren.

Was ist die allgemeine ambulante Palliativversorgung (AAPV)?

Die allgemeine ambulante Palliativversorgung (AAPV) ist ein grundlegender Bestandteil der Versorgung schwerstkranker und sterbender Menschen und geht auf das Hospiz- und Palliativgesetz zurück. Sie verfolgt das Ziel, Lebensqualität und Selbstbestimmung bis zum Lebensende zu erhalten – und zwar dort, wo sich Patienten am wohlsten fühlen: zuhause, im Pflegeheim oder auch im Hospiz. Die AAPV schließt die Lücke zwischen Primärversorgung und spezialisierten Angeboten.

Welche Maßnahmen gehören zur allgemeinen ambulanten Palliativversorgung?

Die allgemeine ambulante Palliativversorgung (AAPV) umfasst eine Reihe grundlegender Maßnahmen, die dazu beitragen, die Lebensqualität von schwerstkranken Menschen in ihrer letzten Phase im Leben zu sichern. Ziel ist es, Beschwerden gezielt zu lindern, Ängste zu reduzieren und eine bestmögliche Versorgung im häuslichen Umfeld sicherzustellen.

Ein zentrales Element ist die palliativmedizinische Ersterhebung. Mithilfe standardisierter Assessments wird der individuelle Versorgungsbedarf der Patienten systematisch erfasst, beispielsweise im Hinblick auf Schmerzen, Atemnot oder andere belastende Symptome.

Darauf aufbauend erfolgt die Koordination der medizinischen und pflegerischen Maßnahmen in der Palliativpflege, häufig unter Leitung des betreuenden Hausarztes. Dabei steht die enge Zusammenarbeit mit ambulanten Pflegediensten, Fachärzten, Hospizdiensten und Therapeuten im Mittelpunkt.

Die AAPV beinhaltet außerdem Hausbesuche sowie eine ärztliche Erreichbarkeit, auch außerhalb der regulären Sprechzeiten. Bei Bedarf werden auch längere Telefongespräche mit Angehörigen, Pflegepersonal oder dem ärztlichem Bereitschaftsdienst geführt, um in akuten Situationen schnell reagieren zu können.

Ergänzend finden patientenorientierte Fallbesprechungen statt, bei denen alle an der Versorgung beteiligten Leistungserbringer gemeinsam über das weitere Vorgehen beraten. So kann die Versorgung bestmöglich auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmt werden.

Was ist der Unterschied zwischen SAPV und AAPV?

Die Begriffe AAPV und SAPV stehen für zwei unterschiedliche Versorgungsformen innerhalb der ambulanten Palliativversorgung, mit jeweils eigenem Schwerpunkt und Versorgungsanspruch.

Die allgemeine ambulante Palliativversorgung (AAPV) ist Teil der hausärztlichen Regelversorgung. Sie richtet sich an Patienten mit einer schweren, nicht heilbaren Erkrankung, bei denen die Symptomlast noch beherrschbar ist. Die Versorgung erfolgt in der Regel durch niedergelassene Haus- oder Fachärzte sowie ambulante Pflegedienste mit palliativer Basisqualifikation, in enger Abstimmung mit Angehörigen und ambulanten Hospizdiensten.

Ziel ist es, Beschwerden frühzeitig zu erkennen, zu lindern und eine stabile Versorgung in der gewohnten Umgebung sicherzustellen. Für die AAPV fallen keine gesondert abrechenbaren Leistungen an.

Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) kommt dann zum Einsatz, wenn die AAPV nicht mehr ausreicht, also bei einem besonders aufwendigen, komplexen Versorgungsbedarf. Laut § 37b SGB V haben Versicherte Anspruch auf SAPV, wenn eine nicht heilbare, weit fortgeschrittene Erkrankung mit begrenzter Lebenserwartung vorliegt.

Die Versorgung erfolgt durch multidisziplinäre Palliative-Care-Teams (PCT) mit spezieller Weiterbildung, die rund um die Uhr erreichbar sind. Neben ärztlicher und pflegerischer Versorgung umfasst SAPV auch psychosoziale Begleitung, Koordination und Supervision.

Erforderliche ärztliche Qualifikation für die AAPV

Die allgemeine ambulante Palliativversorgung wird in der Regel durch Haus- und Fachärzte mit palliativmedizinischer Basisqualifikation erbracht. Über die grundständige ärztliche Ausbildung hinaus sind zusätzliche theoretische und praktische Kenntnisse notwendig, um bestimmte Leistungen im Rahmen der AAPV abrechnen zu können.

Praktische Voraussetzung ist:

  • die Betreuung von mindestens 15 Palliativpatienten innerhalb der letzten drei Jahre (dies trifft auf rund zwei Drittel der Hausärzte zu),
  • oder eine mindestens zweiwöchige Hospitation in einer Einrichtung der Palliativversorgung oder bei einem SAPV-Team.

Theoretisch müssen Ärzte eine der folgenden Qualifikationen nachweisen:

  • Eine 40-stündige Kurs-Weiterbildung Palliativmedizin nach dem (Muster-) Kursbuch der Bundesärztekammer.
  • Die strukturierte curriculare Fortbildung „Geriatrische Grundversorgung“ (60 Stunden) und die Fortbildung „Psychosomatische Grundversorgung“ (80 Stunden) inkl. 20 Stunden Symptomkontrolle aus der Palliativmedizin.
  • Die Zusatzweiterbildung „Spezielle Schmerztherapie“ (80 Stunden) plus 18 Stunden aus den Bereichen psychosoziale Aspekte, Ethik, Kommunikation und Selbstreflexion, gemäß Kursbuch Palliativmedizin.

Zusätzlich ist die Teilnahme an jährlich mindestens acht anerkannten Fortbildungspunkten erforderlich. Diese sollen insbesondere Fallbesprechungen und Qualitätszirkel zur palliativen Versorgung umfassen und gewährleisten, dass Fachwissen kontinuierlich auf dem aktuellen Stand bleibt.

Digitalisierung in der AAPV: Die Anbindung an die TI

Auch in der allgemeinen ambulanten Palliativversorgung (AAPV) gewinnt die Digitalisierung zunehmend an Bedeutung, insbesondere im Hinblick auf die sektorenübergreifende Kommunikation und Dokumentation. Die Telematikinfrastruktur (TI) bietet Ärzten in der AAPV eine digitale Grundlage, um Informationen sicher, schnell und praxisnah mit anderen Akteuren im Gesundheitswesen zu teilen.

Sowohl Vertragsärzte als auch ambulante Pflegedienste sind gesetzlich zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur verpflichtet, sodass die technischen Voraussetzungen für den digitalen Austausch grundsätzlich vorhanden sind.

Durch den Zugriff auf elektronische Patientenakten (ePA) erhalten Hausärzte alle wichtigen medizinischen Informationen an einem Ort, inklusive Medikationsplänen, Diagnosen und Vorbefunden. Das spart Zeit, verringert Doppeluntersuchungen und erhöht die Sicherheit in akuten Versorgungssituationen.

Über KIM (Kommunikation im Medizinwesen) lassen sich Befunde, Arztbriefe oder elektronische Verordnungen direkt mit Pflegediensten, Fachärzten oder weiteren Leistungserbringergruppen austauschen, datenschutzkonform und ohne Medienbruch. So kann die Versorgung palliativ betreuter Menschen besser koordiniert und schneller angepasst werden.

Damit die AAPV ihr Potenzial voll ausschöpfen kann, ist eine TI-Anbindung also essenziell. Sie bildet die digitale Basis für eine effizientere, sicherere und patientenzentrierte Palliativversorgung.

Häufige Fragen und Antworten

Was bedeutet AAPV?

AAPV steht für allgemeine ambulante Palliativversorgung. Sie wird in der Regel durch Haus- und Fachärzte sowie ambulante Pflegedienste mit palliativmedizinischer Basisqualifikation erbracht. Ziel ist es, schwerstkranke Menschen in ihrer vertrauten Umgebung medizinisch, pflegerisch und psychosozial zu begleiten, insbesondere bei belastenden Symptomen wie Schmerzen, Atemnot oder Angstzuständen.

Wer hat Anspruch auf die AAPV?

Anspruch auf AAPV haben schwerstkranke und sterbende Menschen, deren Lebenserwartung auf Tage, Wochen oder wenige Monate begrenzt ist. Voraussetzung ist, dass keine kurative Behandlung mehr möglich oder erwünscht ist, die SAPV-Kriterien jedoch (noch) nicht erfüllt sind. Auch Angehörige können von Beratung und Unterstützung im Rahmen der AAPV profitieren.

Wie wird die AAPV verordnet?

Eine formelle Verordnung ist bei der allgemeinen ambulanten Palliativversorgung nicht erforderlich. Die AAPV wird im Rahmen der hausärztlichen Versorgung erbracht und über die Krankenkasse abgerechnet, vorausgesetzt, der behandelnde Arzt verfügt über die notwendige palliativmedizinische Qualifikation.